Auto-Leasing / Kfz Leasing für Neuwagen und Gebrauchtwagen
Kfz Langzeitmiete Vergleich. Über diverse Internetprotale lassen sich bequem von zuhause und online die Konditionen der verschiedenen Autoleasing-Anbieter kostenlos.
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Unser kostenloser Autoleasing Ratgeber ohne Schufa und Bonität für Handel, Gewerbe und Privat zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen seriösen Leasingpartner finden und worauf Sie achten müssen, damit es am Ende nicht heißt: "Außer Spesen nichts gewesen"
Privatpersonen:
Wer alle zwei Jahre ein neues Auto fahren will, kann das Fahrzeug zu günstigen Monatsraten leasen. Mittlerweile wird jeder vierte Neuwagen so finanziert, ohne Leasing würden die Autoproduzenten 20 Prozent weniger Neuwagen verkaufen.
Doch was für Unternehmen sinnvoll ist – die Leasingraten setzen sie als Betriebsausgaben ab – lohnt sich für Privatkunden nur selten, auch wenn die monatlichen Raten niedriger sind als Zins und Tilgung für eine Finanzierung über Kredit. Bei Vertragsende kommt oft das böse Erwachen. Wie viel Sie wirklich zahlen, die Restwert-Falle und Fallstricke im Vertrag erläutert Euch Focus Online über den Anbieterlink.
Autoleasing gilt als interessante Alternative zum Barkauf oder zur Finanzierung mit einem Ratenkredit. Insbesondere beim Kauf eines neuen Autos werben viele Autohäuser mit besonders günstigen Leasingangeboten. Ob Leasing für Privatpersonen überhaupt lohnenswert ist, fragen sich aufgrund der scheinbar günstigen Konditionen die wenigsten.
Auch sehen die Angebote auf den ersten Blick durchaus lukrativ aus: ein neues Auto für drei Jahre feste monatliche Raten. Im Gegensatz zu einem Ratenkredit stellt sich auch die Frage nach Sicherheiten beim Leasing nur am Rand. Eine
Schufa-Auskunft allein reicht den Autobanken oft aus. Lohnt sich Leasing aber gegenüber einem Barkauf bzw. gegenüber der Finanzierung über einen Ratenkredit wirklich?
Leasing = Mietvertrag
Leasing (aus dem Englischen für "Mieten", "Pachten") ist einfach ausgedrückt nichts anderes als ein normaler Mietvertrag. Keinesfalls sollte man Leasing mit einem Ratenkauf verwechseln. Egal ob man ein Auto oder Büromöbel least, bis zum Ende des Vertrages bleibt der geleaste Gegenstand immer das Eigentum des Leasinggebers.
Der Leasingnehmer hat jedoch die Option, das geleaste Objekt am Ende der Laufzeit zu einem im Voraus festgelegten Restwert endgültig zu erwerben. Leasingunternehmen bieten alternativ auch immer die Möglichkeit, das Leasinggut zurückzugeben.
Wichtig:
Leasingverträge werden zu sehr unterschiedlichen Bedingungen abgeschlossen. Sie müssen daher die Bedingungen vor Unterzeichnung des Vertrages sehr genau lesen.
Wie funktioniert Auto-Langzeitmiete?
Der Leasingnehmer (Autofahrer) schließt einen Vertrag mit einem Leasinggeber, meist die Hausbank des Autohauses. Die Bank kauft dann das Fahrzeug von dem
Kfz Fachhandel und ist fortan der Eigentümer des Kfz.
In der Regel haben Leasingverträge eine Laufzeit von drei Jahren und sind normalerweise unkündbar. Es gibt - wie immer - einige Ausnahmen. Bevor man allerdings den Wagen vom Hof des Händlers fahren kann, muss beim Abschluss des Leasingvertrages eine Sonderzahlung geleistet werden. Diese beträgt meist zwischen 20 und 40 Prozent des Fahrzeugneuwertes.
Auch die maximal zu fahrenden Kilometer pro Jahr werden im Leasingvertrag explizit festgelegt. Während der Laufzeit des Vertrages zahlt der Leasingnehmer dann monatlich eine festgelegte Summe an den Leasinggeber - die sogenannte Leasingrate.
Ist das Ende der Laufzeit erreicht, wird der Restwert des
Kfz ermittelt, zu dem man dann das Fahrzeug auch endgültig erwerben kann. Die Ermittlung des Restwerts wirft oft größere Probleme auf, insbesondere wenn kein Anschlussvertrag abgeschlossen wird.
In den Leasingverträgen steht ausdrücklich, dass das Kfz am Ende der Laufzeit in "einwandfreiem Zustand" zurückgegeben werden muss. Der Leasingnehmer legt dann oftmals drauf, da er aufgrund kleiner Mängel (z.B. kleine Kratzer im Lack) nicht den ursprünglich im Leasingvertrag ermittelten Rücknahmepreis erhält. Rechtsstreitigkeiten sind dann keine Seltenheit.
Kündigung des Leasingvertrages
Kündigungen des Leasingvertrages sind nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Wie bei anderen Mietverpflichtungen kann der Leasinggeber den Vertrag
außerordentlich kündigen, wenn der Leasingnehmer wiederholt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Auch wenn der Leasingnehmer keine Vollkaskoversicherung abschließt, das Fahrzeug nicht regelmäßig in eine Werkstatt zur Inspektion bringt oder seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, ist eine Kündigung des Vertrages möglich.
Außerdem können beide Seiten den Vertrag kündigen, wenn der Vertragspartner das Leasingobjekt nicht übergibt oder später rechtswidrig wieder entzieht. Weniger im Privatkundenbereich als für Geschäftskunden ist eine außerordentliche Kündigung im Fall des Konkurses des Leasingnehmers möglich. Auch im Todesfall des Leasingnehmers ist eine außerordentliche Kündigung durch die Erben unter Einhaltung gesetzlicher Fristen rechtmäßig. |