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Darlehen - Vergleich und Informationen
Spricht man von einem Darlehen, so ist die leihweise Überlassung von Geld oder Sachwerten gegen eine Zinsgebühr gemeint. Der Gläubiger überlässt für eine vertraglich vereinbarte Zeit dem Kreditnehmer einen bestimmten Betrag, jedoch muss dafür eine Tilgung geleistet werden. Die Bezeichnungen Darlehen und Kredit sind synonym verwendbar.
Wird nun ein Darlehensvertrag abgeschlossen, beinhaltet er die Zusage über die Gewährung eines bestimmten Betrages und die Konditionen der Rückzahlung. Auch die Art der Absicherung des Darlehens sowie sonstige Bedingungen sind aufgeführt. Der Kreditnehmer stellt einen Darlehensantrag bei z.B. einer Bank - nach erfolgter Zusage, auch Bewilligung genannt, kommt das Darlehen zustande.

Der Nominal- bzw. Nennbetrag gibt die Darlehenshöhe an, welche nicht unbedingt mit dem Auszahlungsbetrag übereinstimmt. Hier kommt es darauf an, ob eine 100prozentige Auszahlung vereinbart wurde.
Die anfallende Darlehensgebühr wird dem Darlehen zugerechnet und ist ebenso zu verzinsen und zu tilgen. Wird das Darlehen vorzeitig abgelöst, besteht jedoch kein Anrecht auf eine anteilige Erstattung der Darlehensgebühr, da es sich um ein laufzeitunabhängiges Entgelt handelt. Meist werden Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie herangezogen. Der Darlehensnehmer kann zwischen verschiedenen Darlehensvarianten wählen, je nach dem, was seinen persönlichen Lebensumständen mehr zusagt. Eine der bekanntesten Varianten ist das Annuitätendarlehen. Die Belastung, welche sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt, bleibt immer gleich hoch. Deshalb muss hier neben der Zinshöhe besonders auf Tilgungsart und -höhe geachtet werden. Während der Rückzahlungsdauer vermindert sich, bei gleich bleibender Belastung, der Anteil der Zinsbelastung und der Tilgungsanteil steigt. Dies ist so, weil mit jeder Ratenzahlung die Restschuld geringer wird.
Sondertilgungen sind möglich, jedoch ist dieses Modell wenig flexibel. Recht bekannt ist auch das Ratentilgungsdarlehen. Ausschlaggebender Faktor ist hier die Tilgung. Dadurch ist in den ersten Jahren der Darlehensgewährung die Belastung durch Zinsen relativ hoch, sinkt aber durch die konstante Leistung von Tilgungsraten.

Wer in den Anfangsjahren einer Finanzierung über wenige Einkünfte verfügt, dafür aber in absehbarer Zeit mit höheren Geldeingängen (z.B. durch eine Erbschaft) rechnen kann, hat die Möglichkeit, ein Darlehen mit ausgesetzter Tilgung abzuschließen. Der Gläubiger verlangt jedoch als Sicherheit den Abschluss einer Kapitallebensversicherung oder eines Bausparvertrages. Entscheidet man sich für diese Finanzierungsform, sollte man bei Vertragsabschluss beachten, dass etwaige Sondertilgungen / Rückzahlungen zu akzeptablen Konditionen erfolgen können.
Besonders günstig ist ein Bauspardarlehen, welches einem bereits bei Abschluss eines Bausparvertrags zugesichert wird. Darlehenszinsen sind hier deshalb so niedrig, weil Guthaben entsprechend niedrig verzinst werden. In einer Hochzinsperiode sollten deshalb keine hohen Sparbeiträge gezahlt werden. Diese leistet man besser in einer Niedrigzinsphase, um ggf. während einer anschließenden Hochzinsphase niedrige Bauspardarlehenszinsen zahlen zu müssen.

Um sich schöne Dinge zu kaufen, ist das gewisse Kleingeld Voraussetzung. Doch gerade daran mangelt es häufig. Ein Vergleich der verschiedenen Darlehen kann bei der Auswahl einer Finanzspitze helfen, schließlich will man sich nicht unnötig verschulden. Für den Vergleich Darlehen spielt es keine Rolle, was angeschafft werden soll. Fakt ist nur, dass ein Ratenkredit gegenüber dem Dispositionskredit meist die günstigere Alternative ist. Ein Vergleich der Darlehen funktioniert spielend einfach, so dass der beste Anbieter eines Ratenkredits in Sekundenschnelle ermittelt ist. Für einen Vergleich der Darlehen ist es nur wichtig, wahrheitsgetreue Daten einzugeben. Oft kann der Vergleich mit Hilfe von Tabellen erfolgen, die auf diversen Internetportalen zur Verfügung gestellt werden. Sie enthalten alle aktuellen Angebote, die mit ihren Konditionen nebeneinander stehen. Deswegen kann die Tabelle schnell und einfach studiert werden, sodass sich am Ende ein Angebot durchsetzt und sich als das lukrativste erweist.

Ratgeber Darlehen - Kreditvertrag
Sie möchten Sich ein Auto kaufen oder zum Beispiel eine Wohnung neu einrichten? Wenn das eigene Bankkonto nicht genug aufweist, soll ein Darlehen helfen, diese Wünsche zu erfüllen. Vorab sollten Sie sich jedoch über die wichtigste Frage im klaren sein? Benötigen Sie den Kredit wirklich? Stellen Sie sich diese Frage ernsthaft! Können Sie sich den Kredit finanziell überhaupt leisten? Lässt Ihr privater Finanzplan die Rückzahlung des Kredites zu? Jeder Unternehmer und jede Privatperson sollte zur eigenen Sicherheit einen "Kreditcheck" durchführen, ob man sich den Kredit wirklich leisten kann. In vielen Fällen reicht schon eine grobe Überschlagsrechnung. Der Verzicht auf eine Kreditaufnahme ist auch eine Kreditentscheidung und so manches Mal nicht die schlechteste Entscheidung. Völlig falsch ist die Einstellung: "Es wird schon gut gehen, andere haben es schließlich auch geschafft." Im Zweifel sollte eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung Ihre Kreditentscheidung unterstützen.
Bedenken Sie auch: Es geht bei Krediten zwar in erster Linie "nur" um Ihr Geld; in nicht wenigen Fällen haben Kreditentscheidungen jedoch auch Rückwirkungen auf das persönliche Umfeld. Ist die Entscheidung für einen Kredit gefallen, stellt sich die Frage, welcher Kredit für welchen Zweck am besten geeignet ist. Vom Dispositionskredit bis zum festen Ratenkredit bieten Banken und Sparkassen unterschiedliche Kreditarten - auch gestaffelt nach Verwendung - an. Besonders flexibel ist die Vereinbarung eines Abruf-Darlehens. Beim Abruf-Darlehen wird nur ein einziges Mal ein Darlehensvertrag geschlossen und der Kreditnehmer kann anschließend über den gesamten Darlehensbetrag oder auch nur über einen Teilbetrag verfügen.

Keine Mithaftung der Ehefrau aus Darlehen:
Vielfach haben Banken in der Vergangenheit beim Kauf oder Bau eines Hauses, Kredite nur dann vergeben, wenn beide Ehepartner den Darlehensvertrag unterschrieben haben. Dies oftmals schon deshalb, weil eine Kreditvergabe rechnerisch nur dann möglich war, wenn das gemeinsame Einkommen eingesetzt wurde. Das OLG Düsseldorf hat noch einmal die Grundsätze der Nichtigkeit solcher Verträge zusammengefasst. Echter Darlehenschuldner ist die Ehefrau nur dann, wenn sie als gleichberechtigte Vertragspartnerin Anspruch auf Auszahlung des Darlehens hat. Maßgebend sei die tatsächlich gewollte Rechtsfolge. Die Ehefrau muss ein eigenes sachliches oder persönliches Interesse haben und über die Verwendung der Mittel gleichberechtigt mitentscheiden können. Am Erwerb einer Immobilie, das nur im Eigentum des Ehemannes steht, hat die Ehefrau kein solches Interesse. Danach hatte die Ehefrau nur die Mithaftung übernommen. Eine solche Mithaftung oder Bürgschaft ist dann sittenwidrig, wenn der Bürge finanziell krass überfordert wird. Eine solche Überforderung liegt vor, wenn der Bürge voraussichtlich nicht einmal die Zinsen aus dem unpfändbaren Teil seines Einkommens dauerhaft tragen kann. Dies gelte jedenfalls dann, wenn eine Schuld von über 33.000,-- € begründet werde.

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