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Die Kfz-Versicherung (Haftpflichtversicherung) ist eine Pflichtversicherung. Sie
wird von einer Vielzahl von Gesellschaften angeboten. Jede Gesellschaft, die
eine KFZ-Versicherung anbietet, muss jeden Antragssteller aufnehmen.
Allerdings darf die Gesellschaft den
Versicherungsschutz auf den gesetzlichen Mindestumfang
(Personenschäden: bis zu 7,5 Millionen Euro, Sachschäden bis zu 1 Million Euro
und Vermögensschäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind bis zu 50
000 Euro) beschränken.
Die Höhe der Prämie der KFZ-Versicherung richtet sich nach:
dem Umfang der abgeschlossenen Versicherung (nur Haftpflicht oder zusätzlich: Teilkasko, Vollkasko und Insassen-Unfallversicherung)
der Typklasse des Fahrzeuges (diese kann in jeder der drei Sparten: Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko unterschiedlich sein)
der Regionalklasse (diese richtet sich nach der Schadenshäufigkeit in der Gegend, in der das Fahrzeug zugelassen wird)
der persönlichen Rabattstufe (Schadensfreiheitsrabatt, Zweitwagenrabatt, Malus)
die Typklassen in der KFZ-Versicherung
Sie richten sich in der Haftpflichtversicherung danach, wie oft Fahrzeuge dieses Typs in Unfälle verwickelt sind. Diese Einstufungen werden im Regelfall anhand neuer Statistiken angepasst. Dadurch kommt es zu höheren Typklassen (teurer) oder niedrigeren Typklassen (billiger).
In der Teilkaskoversicherung wirkt sich hauptsächlich aus, wie oft Fahrzeuge dieses Typs gestohlen werden. In der Vollkaskoversicherung bilden hauptsächlich die Zahl der selbst verschuldeten Unfälle und die anfallenden Reparaturkosten die entscheidende Rolle für die Einstufung in die Typklassen.
Die
Regionalklassen in der KFZ-Versicherung
Grundsätzlich gilt was bereits im vorhergehenden Abschnitt ausgeführt wurde,
wobei jedoch die Schadenshäufigkeit der einen Region mit der in anderen Regionen
verglichen wird und aus diesem Vergleich heraus die Regionalklasse ermittelt
wird.
Die
Insassen-Unfallversicherung als Sparte der KFZ-Versicherung
Nach Ansicht der Stiftung Warentest ist diese Sparte der KFZ-Versicherung
überflüssig, weil die Mitfahrer Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer des
Halters haben und der Fahrer selbst besser über eine private Unfallversicherung
geschützt wird.
Die
Zweitwagenregelung in der KFZ-Versicherung
Manche Versicherer locken Kunden mit dem Angebot an, dass neu angeschaffte
Zweitwagen sofort in die gleiche Rabattklasse kommen können, wie der Erstwagen.
Dieses Angebot einer KFZ-Versicherung ist sehr attraktiv. Aber man sollte sich
auch auf die Fallen einstellen.
In manchen derartigen Verträgen der KFZ-Versicherung ist die Klausel enthalten, dass bei einem Unfall eines der beiden Fahrzeuge beide Fahrzeuge in der Rabattklasse zurückgestuft werden. Man muss auch wissen, dass man die Rabatte dieser besonderen KFZ-Versicherung nicht zu anderen Versicherungsgesellschaften mitnehmen kann. Wechselt man seine KFZ-Versicherung, so wird man beim anderen Versicherer mit dem Zweitwagen so eingestuft, wie er ohne die Sonderbedingungen einzustufen wäre.
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