Private Krankenversicherung
im Vergleich - unverbindlich und kostenlos!
Private Krankenversicherung Vergleich (PKV) bei
MaxxVergleich! Clever vergleichen und sparen!
Die private Krankenversicherung ( PKV
) ist in Deutschland eine Art der Absicherung gegen Kosten, die aus Krankheit
oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische
Gesundheitsmaßnahmen entstehen, bei einem privatrechtlich organisierten
Versicherungsunternehmen. Der Begriff steht auch für Gesamtheit der
Versicherungsunternehmen, die eine solche Versicherung anbieten
Private
Krankenversicherung - Vergleich & Angebot
Wir erstellen für Sie
-
Kostenlosen Vergleich (auch der Testsieger)
-
Kostenloses Individuelles Angebot
-
Umfangreiche Informationen
-
Garantiert Anbieter-unabhängig
Annahmevoraussetzungen der privaten Krankenversicherung ( PKV )
private Krankenversicherung Versicherungsunternehmen machen den Vertragsabschluss von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und zu versichernder Leistung abhängig.
In der PKV können sich Personen versichern, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht (Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt sowie Beamte, Selbständige und Freiberufler. Für Studenten besteht eine Versicherungspflicht in der GKV, von der man sich zu Beginn das Studiums oder bei Auslauf der kostenlosen Familienversicherung befreien lassen kann. Für Studenten bietet die PKV bis zum 30. Lebensjahr (analog zur GKV) Studententarife an.
Freiberuflich tätige Künstler und Journalisten können jedoch über die Künstlersozialkasse (KSK) ähnlich wie Arbeitnehmer einen Zuschuss zur GKV erlangen, diese sind dann wie Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert. Um versicherungsfrei zu werden, bestehen dann die gleichen Voraussetzungen wie für Arbeitnehmer.
Rückkehr von der privaten Krankenversicherung ( PKV ) in die Gesetzliche Krankenversicherung
Die GKV nimmt ehemals PKV-Versicherte nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden (beispielsweise nach Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung für mindestens 12 Monate), unter 55 Jahren alt sind und ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist.