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Auslandskrankenversicherung leicht gemacht mit MaxxVergleich

MaxxVergleich Auslandskrankenversicherung für Studenten, Praktikanten, Berufstätige und Weltenbummler!

Unsere Auslandskrankenversicherung wurde speziell für junge aktive Menschen konzipiert, die im Ausland arbeiten möchten oder ein Studium, ein Praktikum oder einen längeren Urlaub machen möchten. Die Vorteile der Auslandskrankenversicherung werden besonders beim Vergleich mit anderen Produkten bzw. der studentischen Versicherung der AOK oder Ersatzkassen deutlich. Die Auslandskrankenversicherung bietet Ihnen mehr Leistungen als die herkömmlichen touristischen Auslandsreisekrankenversicherungen, die man am Bankterminal abschließen kann.

Wer im Urlaub Deutschland verlässt, sollte unbedingt eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.
Zwar berechtigt unsere Krankenkassenkarte auch in den anderen Ländern der Europäischen Union zum Besuch einer ärztlichen Praxis, aber wer stationär behandelt werden oder den Arzt ins Hotel rufen muss, wird meist nur wie ein Privatpatient gegen Vorkasse behandelt. Die Krankenkasse in Deutschland erstattet jedoch später nur das, was sie auch im Inland gezahlt hätte!

In Ländern außerhalb der Europäischen Union, mit denen Deutschland ein Sozialabkommen hat – zum Beispiel Türkei, Kroatien, Tunesien, Marokko etc. –, hat man wiederum nur auf Leistungen Anspruch, die auch einem dortigen Staatsangehörigen aus seiner Krankenversicherung zugestanden hätten.

Das hat im Mai 2007 eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes, die einen Fall in Tunesien betraf, bestätigt: Obwohl gesetzlich Versicherte vom Grundsatz her in den Staaten mit einem Sozialversicherungsabkommen ebenfalls Versicherungsschutz haben, entschieden die obersten deutschen Sozialrichter, dass „der Versicherte trotz des Abkommens nicht umfassend so gestellt werden muss, als wäre die Behandlung in Deutschland erfolgt. Es gilt insoweit vielmehr das in Tunesien maßgebliche Recht, ohne dass die Leistungspflicht auf den deutschen Versorgungsstandard angehoben wird.“ (AZ: B 1KR 18/06 R)

Für Länder schließlich, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, wie beispielsweise die USA oder Ägypten, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ohnehin keine Kosten, wenn der Urlauber in der Ferne erkrankt.

Wer kann eine Reiseversicherung oder Auslandskrankenversicherung abschließen?
Reiseversicherung oder Auslandskrankenversicherung sind für Personen, die ins Ausland reisen. Von der kurzfristigen Reise bis zum unbegrenzten Auslandsaufenthalt. Für Personen, die länger als ein Jahr ins Ausland gehen verwendet man meist den Begriff: Auslandskrankenversicherung, Auslandskranken oder Auslandsversicherung.

Welche Reisen sind bei der Reiseversicherung oder Auslandskrankenversicherung versichert?
Versichert sind oft nur Urlaubsreisen. Einige Versicherer versichern auch berufsbedingte oder Geschäftsreisen mit. Info dazu finden Sie in den Bedingungen meist unter dem Begriff: Versicherbarer Personenkreis! oder Was ist versichert? Das Beste ist, wenn bei der Reiseversicherung oder Auslandskrankenversicherung steht "Auslandsreisen sind versichert".

Welche Art von Reiseversicherung oder Auslandskrankenversicherung gibt es?
Sie können als Jahrespolice oder als Tagespolice abgeschlossen werden.
Eine Reiseversicherung oder Auslandskrankenversicherung als Jahrespolice ist sinnvoll, wenn jemand mehrfach reist und dies für eine Gesamtdauer pro Reise von 6 Wochen.
Eine Reiseversicherung oder Auslandskrankenversicherung als Tagespolice ist zu empfehlen, wenn jemand eine Reise macht, die länger als 6 Wochen ist und bis zu 365 Tagen dauert.

Wie kann ich eine Reiseversicherung oder Auslandskrankenversicherung abschließen?
Viele Gesellschaften bieten einen Online-Abschluss an. Der Online-Abschluss ist sehr bequem, wenn der Versicherer dann auch online den Versicherungsschein einem direkt zu Verfügung stellt. Die andere Möglichkeit ist, dass die Anträge als PDF Dateien im Internet Ihnen zur Verfügung stehen.

Was ist bei der Reiseversicherung oder Auslandskrankenversicherung zu beachten?
Sie schließt Vorerkrankungen aus; die genaue Beschreibung finden Sie in den Bedingungen. Der Vorteil ist, dass der Versicherer keine Gesundheitsprüfung macht. Bei langfristigen Auslandsaufenthalten gibt es auch Möglichkeiten, dass der Versicherer eine Gesundheitsprüfung macht und Vorerkrankungen mit versichert.

Wofür zahlt die Auslandskrankenversicherung?
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist im Grunde die wichtige Reiseversicherung, die jeder Urlauber abschließen sollte, bevor er sich in ferne Länder begibt. Wer vollkommen unversichert reist, kann im Krankheitsfall auf einer sehr hohen Rechnung sitzen bleiben. Denn entweder muss die gesetzliche Krankenversicherung gar nicht zahlen oder sie übernimmt nicht die kompletten Kosten, zum Beispiel für den Krankentransport in die Heimat. Reine Reisekrankenversicherungen sind normalerweise so günstig, dass sie sich in jedem Fall lohnen.

Versicherungsschutz rundum mit MaxxVergleich

Die Auslandskrankenversicherung kommt für alle Arzt- sowie ambulante und stationäre Krankenhauskosten auf. Ferner bezahlt der Versicherer notwendige Medikamente und Heilmittel sowie den Transport zum nächsten Krankenhaus oder Arzt. Die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen werden ebenfalls übernommen, teilweise auch Füllungen und Reparaturen am Zahnersatz. Voraussetzung ist jedoch immer, dass die Erkrankung akut und unvorhergesehen aufgetreten ist. Auch bei plötzlich auftretenden Problemen während einer Schwangerschaft leistet die Versicherung finanzielle Unterstützung. Bei einem Todesfall im Ausland beteiligt sich die Versicherung mit festen Beträgen an Begräbnis- oder Überführungskosten.

Ist eine Behandlung in Deutschland aus medizinischer Sicht sinnvoll, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Rücktransport. Wenn andererseits der Patient wegen einer Erkrankung transportunfähig ist und länger als geplant vor Ort bleiben muss, sollte die Versicherung eine so genannte Nachhaftung bieten. Hierbei verlängert sich der Versicherungsschutz bis der Patient wieder transportfähig ist, idealer weise unbefristet. Allerdings ist die Nachhaftung bei einigen Versicherungen zeitlich begrenzt, z.B. bis 45 Tage nach Behandlungsbeginn.

In einigen Ländern kann es vorkommen, dass man ambulante Behandlungskosten zunächst selbst auslegen muss. Patienten sollten dann darauf achten, immer die Originalrechnung zu erhalten. Die Auslands-Krankenversicherung erstattet die Kosten gegen Vorlage dieser Rechnung. Steht eine besonders teure Behandlung an, sollte man sich die Kostenübernahme im Voraus bestätigen lassen.

Ohnehin gilt es im Notfall, schnellstmöglich die Versicherung zu informieren um sich der Kostenerstattung sicher zu sein. Reist man speziell zu einer Behandlung ins Ausland, übernimmt die Versicherung die Kosten generell nicht.

Sinnvoll ist in jedem Fall ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Rücktransport sowie Bergung von Kranken und Verletzten müssen dort geregelt sein, unerlässlich zum Beispiel für Bergwanderer. Aber auch Familien mit Kindern und ältere sowie chronisch kranke Menschen sollten für den Ernstfall im Urlaub vorsorgen.

Wichtig: Die Versicherung sollte den Rücktransport nicht nur übernehmen wenn er medizinisch notwendig ist, sondern auch wenn die Behandlung länger (als 14 Tage) dauern würde oder die Kosten der Behandlung im Reiseland die eines Rücktransports überschreiten würden.

Tipp: Auch privat Versicherte sollten ihren Vertrag prüfen: Ist der Auslandsschutz eingeschlossen und wird der Krankenrücktransport übernommen?

Wichtig auch: Einen Patienten-Rücktransport leisten unsere Kassen grundsätzlich nicht. Deshalb sollte der Auslandskrankenschutz immer einen Krankenrücktransport einschließen – und zwar nicht nur für den Fall, dass dies medizinisch notwendig ist (darüber kann man sich lange streiten), sondern auch dann schon, wenn der Heimtransport sinnvoll und vertretbar ist.

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