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Raus aus den Schulden mit MaxxVergleich

Im Zivilrecht bezeichnet Schuld die Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung. Aus zivilrechtlicher Sicht ist dieser Begriff wertneutral. Er bezeichnet eingegangene Verpflichtungen: so schuldet der Verkäufer einer Sache deren Übergabe und Eigentumsübertragung. Der Käufer schuldet im Gegenzug die Abnahme des Kauf-Gegenstands, die Zahlung des Kaufpreises (Bezahlung) und die Mitwirkung bei der Eigentumsübertragung (Annahme des Verkäufer-Antrags auf Abschluss eines Eigentumsübertragungs-Vertrags).

Der rechtliche Begriff „Schuld“ entspricht inhaltlich dem römisch-rechtlichen Begriff „obligatio“, und entstammt dem römischen Obligationenrecht, das die Regelung von Verpflichtungen zum Inhalt hatte. Im Deutschen wurde allerdings der Terminus Schuld verwendet, welcher von dem althochdeutschen „syllen“ (= „sollen“) abgeleitet ist.

Der frühere (Dorf-) „Schulze“ war danach derjenige, der bestimmte, was getan werden „soll“. So trägt das zweite Buch des BGB, das sich mit Eingehung und Erfüllung von Verpflichtungen beschäftigt, die Überschrift Recht der Schuldverhältnisse. In der Schweiz hingegen heißt dieses Rechtsgebiet Obligationenrecht.

Die Übertragung dieses Begriffs in den Bereich des Moralischen synonym zu „Sünde“ und in den Bereich des Strafrechts ist neueren Datums. („Der Schuldner ist nicht schuldig, der Gläubiger ist nicht gläubig.“)
Schuldner kann eine Privatperson ebenso wie ein Privatunternehmen oder der Staat sein (Staatsschulden). Die regelmäßige Rückzahlung der offenen Schulden wird Schuldendienst genannt.

Im Betrieb: Die Schulden bestehen aus dem gesamten im Betrieb arbeitendem Fremdkapital. Sie werden nach ihrer Fälligkeit ( = Dringlichkeit der Rückzahlung) angeordnet. Langfristige Schulden stehen deshalb oben. Die Tatsache, dass Schulden in der Regel verzinst werden müssen, kann eine Schuldenfalle darstellen, wenn trotz regelmäßiger Zahlung die Schulden nicht wesentlich abgebaut werden können.

In früheren Zeiten gerieten Dauerschuldner auf diese Weise in Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft oder Sklaverei. Einfach alles, was mit Ihren Schulden zu tun hat. Bilden Sie dabei sinnvolle Untergruppen und legen Sie die Unterlagen in zeitlicher Reihenfolge ab.

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