Versicherungsvergleich für Basisrente
Die Basisrente oder auch Rürup Rente genant, ist eine zusätzliche Altersvorsorge, die als Rentenversicherungsvertrag ab dem 60. Lebensjahr eine monatliche Rente auszahlt. Im Zuge des Alterseinkünftegesetzes werden diese Verträge zur privaten Altersvorsorge seit 2005 staatlich subventioniert.
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Die Basisrente ist eine private Leibrentenversicherung, die bei einem Lebens-versicherer abgeschlossen werden kann. Die Basisrente ist interessant für jeder-mann. Nutzen Sie die Förderung vom Staat. Überzeugen Sie sich von den erst-
klassigen Leistungen, die Ihnen eine Basisrente bietet. Kennen Sie zum Beispiel die zum wiederholten Male ausgezeichnete Basisrente?
Die Basisrente - oder auch Rürup-Rente - ist die ideale Altersvorsorge für Selbständige und besserverdienende Angestellte mit hohem Steuersatz. Nutzen Sie die hohen Steuerabzugs-möglichkeiten von bis zu 40.000 Euro im Jahr! Die Basisrente ist außerdem vor Anrechnung bei Insolvenz und Hartz IV geschützt. Vergleichen Sie hier oder lassen Sie sich individuell persönlich beraten.
Die Basisrente lohnt sich für jeden, der Steuern sparen möchte. Sind Sie selbständig, ist die Basisrente für Sie sogar die einzige Möglichkeit der Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Aber auch für gutverdienende Angestellte und Beamte macht die hohe steuerliche Förderung die Basisrente attraktiv.
Bis zu 20.000 Euro (ledig) / 40.000 Euro (verheiratet) können Sie jedes Jahr als Beitrag steuerlich geltend machen. In 2007 sind davon 64% abzugsfähig. Die Abzugsfähigkeit steigt um 2% jährlich, bis 100% im Jahr 2025 erreicht sind.
Ihre Vorteile
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hohe steuerliche Förderung
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Pfändungssicherheit im Insolvenzfall
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Ihre Basisrente ist Hartz IV - sicher!
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Flexible Zuzahlungsmöglichkeiten
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Absicherung des Ehepartners bei Tod möglich
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fondsgebundene oder klassische Anlage möglich
Durch das Jahressteuergesetz 2007 wurde die staatliche Förderung stark verbessert. Beiträge zur Basisrente können nun immer nach dem ersten Euro steuerlich geltend gemacht werden und führen immer zu einer Steuerersparnis!
Der gute Ratgeber für Sie:
1. Was ist eine Basisrente?
Die Basisrente stellt eine wichtige private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung dar. Sie wird langläufig auch Rüruprente genannt und schließt im Alter die Versorgungslücke der zu geringen gesetzlichen Absicherung.
Das hilft Ihnen, im Alter Ihren Lebensstandard zu halten.
2. Zielgruppe / Für wen ist die Basisrente sinnvoll?
Diese private Altersvorsorge grundsätzlich für jeden gedacht. Sie ist aber vor allem für Selbständige, Angestellte und Beamte konzipiert worden, aufgrund der steuerlichen Förderung in der Ansparphase.
Da viele Selbständige nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ist hier auch keine gesetzliche Grundversorgung gegeben. Vorteilhaft hierbei – sie können den kompletten Förderrahmen der Basis-Rente für die private
Altersvorsorge hernehmen. 3.
Besonderheiten / Was ist zu beachten?
Der Staat zahlt dazu und fördert diese private kapitalgedeckte Rentenvorsorge.
Der Vertrag läuft bis zum 65. Lebensjahr. Die Zahlung der Rente ist aber bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich.
Die Vorsorgeart ist Hartz-IV sicher. Beiträge können unterschiedlich geregelt werden. Das können 10 Euro pro Zahlungsperiode, aber auch 3000 Euro als Einmalbeitrag sein. 4.
Wichtigkeit der Beratung durch einen Fachmann:
Die Masse der Versicherungen ist unüberschaubar! Doch Sie wollen natürlich die für Sie beste Versicherung herausfiltern.
Dabei richtet sich die optimale Abdeckung Ihres persönlichen Bedarfs nicht an Testurteilen oder verliehenen Sternen, sondern an Ihren persönlichen Bedürfnissen.
Eines muss klargestellt sein: sicherlich bietet eine Direktversicherung günstige Angebote - Sie haben hier aber weder Beratung noch eine Bezugsperson oder einen direkten Gegenüber. Onlinerechner funktionieren nur dann, wenn Sie sich mit den Angaben auskennen und Ihren Bedarf genau kennen. Steuervorteil ab dem ersten Euro
Ihre Beiträge zur Rüruprente können Versicherte jetzt ab dem ersten Euro Steuer mindernd geltend machen. Der
Gesetzgeber hat im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 den so genannten „Verpuffungseffekt“ beseitigt und damit das Produkt zur privaten Altersversorgung vor allem für Selbständige attraktiver gestaltet. Zum 01.01.2005 ist das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG), das im Zuge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts
(BVerfG) vom 06.03.2002 erlassen wurde, in Kraft getreten. Neben der grundlegenden Aufgabe, der gesetzlichen
Anforderung einer Gleichbehandlung in der Besteuerung von gesetzlichen Renten und Beamtenpensionen Rechnung
zu tragen, fördert das AltEinkG gezielt den Aufbau der privaten kapitalgedeckten Altersversorgung durch eine
steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge.
Wer in eine Rüruprente investiert, kann in seiner Einkommensteuererklärung aktuell 64 Prozent der Beiträge im Rahmen der vorgegebenen Höchstbeträge als Sonderausgaben ansetzen. Mit jedem künftigen Jahr steigt die Quote der steuerlichen Förderung um weitere zwei Prozent, so dass sie 2008 bei 66 Prozent liegen wird. Im Jahr 2025 mindern die Beiträge dann in voller Höhe das zu versteuernde Einkommen.
Was versteht man unter einer Basis / Rürup-Rente?
Bei dieser Rentenform handelt es sich um eine kapitalgedeckte private
Rentenversicherung, mit einer steuerlichen Förderung in der Ansparphase. Um
diese Förderung zu erhalten, müssen spezielle Kriterien erfüllt sein.
Die Rürup-Rente gewährt dem Interessenten drei Varianten: die klassische
Rürup-Rente, die britische Rürup-Rente und die fondsgebundene Rürup-Rente. Bei
der klassichen Versicherung wird eine garantierte Rente vereinbart, wahlweise
mit oder ohne Hinterbliebenenschutz. Gegen Einmalzahlung ist eine sofort
beginnende Basisrente möglich.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um steuerliche
Vorteile zu erhalten?
Grundsätzlich gilt bei der Rürup-Rente in jedem Fall eine steuerliche
Absetzbarkeit. Wer in das Produkt einzahlt, kann die Beiträge anteilig
steuerlich geltend machen. Während der Ansparphase ist der Betrag, der geltend
gemacht werden kann, gestaffelt, er steigt jährlich um 2 Prozent. Maximal ist
ein Betrag von 20.000 Euro (bei Ehepaaren 40.000 Euro) ansetzbar.
Kann man die Basisrente auf andere Personen übertragen?
Die steuerliche Begünstigung der Basisrente bedingt, dass die Rente nicht
kapitalisierbar, beleihbar, übertragbar, vererbbar oder veräußerbar sein darf.
Die Konsequenz daraus ist, dass die Basisrente nicht an andere Personen
übertragen werden kann.
Welche Vorteile entstehen mir durch den Abschluss einer
Rüruprente?
Der größte Vorteil der Basisrente ist sicherlich die steuerliche Absetzbarkeit
der Beiträge. Bis zu 20.000,- Euro für ledige bzw. 40.000,- Euro für
verheiratete, sind als Sonderausgaben jährlich steuerlich absetzbar.
Sollte der Einzahler arbeitslos oder insolvent werden, so
wird die Basisrente nicht auf Hartz IV Leistungen angerechnet und sie ist auch
im Konkursfall pfändungsgeschütztsie, da es sich um geschütztes Vermögen
handelt. |