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Die Hausratversicherung deckt folgende Grundgefahren ab: Einbruchdiebstahl, Blitzschlag, Raub, Leitungswasser, Explosion, Brand, Vandalismus, Rohrbruch, Sturm, Hagel sowie auch die evtl. daraus entstehenden Schäden. Prämienunterschiede in der Hausratversicherung bundesweit von weit über 100% sind keine Seltenheit.

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Hausratversicherung: Mein Haus, mein Auto, mein Boot

Etwa drei Viertel der Haushalte in Deutschland besitzen eine Hausratversicherung. Ausreichend geschützt ist ihre Habe deshalb aber noch lange nicht. Am Anfang geht es meist nur um Ivar, Billy oder Tromsö. Die gesamte Einrichtung ist nicht mehr wert als das Interrail-Ticket für die Semesterferien; selbst wer mit seiner kompletten Habe den Standort wechseln möchte, muss nicht mehr tun, als den Kombi eines Kommilitonen richtig vollzupacken und sich auf den Weg zu machen.

Mit den Jahren steigen allerdings die Quadratmeterzahl und der innenarchitektonische Anspruch. Neben dem geerbten Biedermeier-Schätzchen von Oma steht nun das neu erstandene Designer-Sofa, Investitionen in Kunst sind kein Tabu mehr, und ohne ausreichende Versicherung dürfte kein Umzugsunternehmer auch nur einen Fuß in die Wohnung setzen. Da den wertvollen Einrichtungsstücken aber nicht nur Ungemach durch unachtsame Möbelpacker droht, sichert das Gros der Deutschen die lieb gewonnenen Schätze zusätzlich über eine Hausratversicherung ab: Etwa 75 Prozent der Haushalte besitzen eine solche Police, um im Ernstfall alle Schäden ersetzt zu bekommen, die zum Beispiel durch Feuer, Leitungswasser, Einbrecher oder Unwetter entstanden sind. Von FOCUS-Online-Redakteurin Catrin Gesellensetter

Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind Kosten wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie z.B. der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden.
Die Hausratversicherung wurde 1942 erstmals als eigenständiger Versicherungszweig auf Grundlage des Tarifs VHB 42 angeboten. In den Jahren 1966, 1974, 1984, 1992, 1997, 2000 und 2004 erfolgten Überarbeitungen der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen.

Was ist eine Hausratversicherung genau?

Anschaulich gesprochen sind nahezu alle beweglichen Sachen im Haushalt des Versicherungsnehmers über die Hausratversicherung versichert. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und Nahrungsmittel. Sehr oft ist die Haftung der Versicherung begrenzt, so dass sich eine Unterversicherung im Schadensfall nachteilig auswirkt. Das bedeutet, dass z.B. bei einem Hausrat im Wert von 80.000 Euro und einer Versicherungsdeckung von 50.000 Euro die Versicherung immer nur 5/8 vom Schaden, max. 50.000 Euro (Entschädigung = Schaden x Versicherungssumme/Versicherungswert) bezahlt. Nahezu alle Versicherer sind bereit, auf diese sogenannte „Einrede der Unterversicherung“ im Schadenfall generell zu verzichten, wenn der Kunde bereit ist, eine festgesetzte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche – meist 650,- Euro/m² Wohnfläche – abzuschließen (Unterversicherungsverzicht). Diese garantiert dem Kunden den tatsächlichen Neuwert-Ersatz bis zur Höhe der Versicherungssumme, kann jedoch bei sehr großen Wohnungen auch schnell zu einer ebenfalls nicht erwünschten Überversicherung führen.

Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein (Police) bezeichnete Wohnung des Kunden. Jedoch ist zusätzlich mittels einer Außenversicherung der in der Police genannte Versicherungsort erweitert und damit der Hausrat, der sich beispielsweise vorübergehend (nicht dauerhaft) in einer Ferienwohnung befindet, versichert.

Die Prämie der Hausratversicherung bemisst sich nach der Höhe der Versicherungssumme, den individuellen Einschlüssen und der Lage der versicherten Räume (Einbruchdiebstahl-Tarifzone). Die Versicherungssumme wird von vielen Versicherern durch eine Faustformel über die Wohnfläche errechnet.

Wonach richtet sich die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme eines solchen Vertrages richtet sich dabei immer nach dem Neuwert der im Haus oder in der Wohnung befindlichen Wertsachen und Gegenstände. Versicherte Gegenstände sind dabei unter anderem Kleidung, Teppichböden und im Keller befindliche Hausratsgegenstände.
Die Beitragshöhe eines solchen Vertrages ist im Vergleich zu anderen Versicherungen sehr gering. Deshalb sollte jeder, dem sein Hausrat lieb ist, eine solche Versicherung haben.

Was sollte man im Schadensfall beachten?
Wer einen Schadenfall erleidet, ist verpflichtet, diesen innerhalb einer Woche seiner Versicherungsgesellschaft zu melden. Alle Anschaffungsbelege sollten gesammelt werden, um diese im Notfall der Versicherung vorlegen zu können. Wer keine Belege vorweisen kann, wird in den meisten Fällen nur mit einer pauschalen Summe abgespeist.

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