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Eine Risikolebensversicherung zahlt, wenn der Versicherungsnehmer stirbt. Finden Sie mit unserem kostenlosen Vergleich die passende Risikolebensversicherung und schützen Sie Ihre Familie. Risikolebensversicherung Vergleich individuell!
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Eine Risikolebensversicherung ist nicht als Geldanlage für die private Altersvorsorge gedacht, sondern wichtig um die Hinterbliebenen zu versorgen. Bei Abschluss einer Risikolebensversicherung ist zu beachten dass grundsätzlich kein Geld zurückerstattet wird, sondern eine Zahlung nur erfolgt wenn der Versicherte während der Versicherungslaufzeit stirbt. Eine solche Versicherungsart bietet bei relativ wenigen Beiträgen einen hohen Versicherungsschutz. Eine Risikolebensversicherung ist für junge Familien sowie Alleinerziehenden wichtig, denn bei Tod des Hauptverdieners kann die Versicherungssumme hier die Versorgung der Hinterbliebenen übernehmen oder für die Ausbildung der Kinder sorgen. Ein absolutes Muss ist eine Risikolebensversicherung bei Darlehnsnehmern, die große Summen aufgenommen haben, hier bleibt der Hinterbliebene im Falle des Todes nicht auf einen großen Schuldenberg sitzen. Bei einigen Banken ist ein Versicherungsabschluss einer Lebensversicherung Voraussetzung für den Erhalt einer Kreditsumme. Risikolebensversicherung - der wichtige Schutz für die Familie
Eine Risikolebensversicherung zahlt an die Hinterbliebenen, wenn der Versicherte stirbt. Wichtig ist die Police vor allem für Familien, die beim Tod des Hauptverdieners finanziell abgesichert sein wollen. Wer vergleicht, kann das Todesfallrisiko des Hauptverdieners günstig absichern. Schon ab 6,82 Euro pro Monat ist ein 30-jähriger Familienvater bestens abgesichert (bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro, 20 Jahre Laufzeit, Nichtraucher). Steuerfragen zur Risikolebensversicherung: So werden Leistungen aus Risikopolicen versteuert. Über die Steuervor- und nachteile beim Ansparen und bei der Auszahlung von Kapitallebensversicherungen ist schon viel diskutiert worden. Was ist aber, wenn eine Lebensversicherung nur als Risiko-Police abgeschlossen wird. Grundsätzlich gilt dann, dass eine Kapitalzahlung aus einer Risikolebensversicherung grundsätzlich steuerfrei ist, wenn sie im Todesfall ausgezahlt wird. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange die Police bereits lief. Die von den Kapitalpolicen bekannte 12-Jahres-Frist spielt keine Rolle. Und auch, ob die Beiträge einmalig, laufend und für einen bestimmten Zeitraum gezahlt wurden, ist unerheblich. Anders sieht es dagegen aus, wenn eine Risikoversicherung keine Einmalzahlung leistet, sondern eine monatliche Rente. Diese Rente ist dann mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig, wenn sie lebenslang gezahlt wird. Dieser Ertragsanteil liegt beispielsweise bei 38 Prozent, wenn die Rente ab dem 40. Lebensjahr gezahlt wird. Im 50. Lebensjahr beträgt der Ertragsanteil 30 Prozent. Wird die Rente nur für eine begrenzte Dauer gezahlt, gilt der besondere Ertragsanteil. Bei einer auf 10 Jahre angelegten Rente liegt der Ertragsanteil bei 19 Prozent, bei 20 Jahren sind es 35 Prozent. Nicht nur bei Kapitalversicherungen erzielen die Versicherer Überschüsse, die den Versicherten zugute kommen - auch bei Risikoversicherungen fallen natürlich Überschüsse an, die entweder dazu genutzt werden, den Beitrag dauerhaft zu senken oder die angespart und der Versicherungssumme zugeschlagen werden. Steuern müssen die Empfänger der Versicherungsleistung darauf dennoch nicht zahlen, weil - so der Bundesfinanzhof (AZ: X R 64/01) - die Überschüsse lediglich Risiko- und Kostenüberschüsse darstellen, die wie die Leistung selbst steuerfrei sind. Die angesammelten Überschüsse sind auch nicht als Kapitalertrag steuerpflichtig. Grundsätzlich sind die Prämien für reine Risikoversicherungen als "andere Vorsorgeaufwendungen" steuerlich absetzbar - leider aber nur in einem sehr engen Rahmen. So können Arbeitnehmer bis zu 1500 Euro steuerlich geltend machen - Selbständige bis zu 2400 Euro, wobei unter diesen Höchstbetrag auch die Beiträge zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung fallen, die alleine die Höchstbeträge ausfüllen. Besser sind diejenigen dran, die als Selbständige im Rahmen der Günstigerprüfung von den alten Steuerregeln aus der Zeit vor 2005 profitieren. Sind Versicherungsbeiträge und Altersvorsorgeleistungen nämlich nach dem bis zur Rentenreform geltenden Recht besser als heute absetzbar, sind insgesamt bei Alleinstehenden über 5000 Euro steuerlich absetzbar - und dann wirkt sich meist auch die Prämie einer Lebensversicherung entsprechend aus. (Quelle: ddp) |
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