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Gebäudeversicherung Vergleich - Wohngebäudeversicherung Vergleich

Mit einer Gebäudeversicherung schützen Sie Ihr Privathaus oder Ihre vermietete Immobilie finanziell vor Unglücksfällen wie Brand, Sturm, Blitzschlag, Hagel oder Wasserrohrbruch. Optional können Sie auch die so genannten Elementarschäden versichern - Hochwasser und Überschwemmung, Erdbeben und Erdrutsche, Lawinen und Gebäudeschäden durch Schneelasten. Die Gebäudeversicherung ist für Sie als Hausbesitzer deshalb so wichtig, weil schon ein einziger schwerer Einzelschaden Ihren finanziellen Ruin bedeuten kann. Als Hauseigentümer sind Sie für die ausreichende Versicherung Ihres Gebäudes ganz allein verantwortlich. Wenn Ihr Haus etwa durch einen Brand völlig zerstört wird, bleiben Sie ohne Gebäudeversicherung auf dem gesamten Schaden sitzen.

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Eine Wohngebäudeversicherung schützt vor Brand-, Sturm- und Wasserschäden. Jeder Eigenheimbesitzer sollte eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben. Ist das Haus (Wohnung) auch fremdfinanziert, so verlangt die finanzierende Bank zumeist einen Nachweis über eine abgeschlossene Versicherung. Im Standardpaket sind in der Regel versichert: Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel.
Gegen einen Zuschlag lassen sich ggf. auch weitere Elementarschäden (insbesondere Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Überspannungsschäden durch Blitz) versichern. Damit der Versicherer keine Unterversicherung im Schadensfall geltend machen kann, sollte die Wohngebäudeversicherung zum "gleitenden Neuwert" abgeschlossen werden.

Ihr Wohngebäude ist es Ihnen wert
Das Wohngebäude ist für die meisten Familien und Haushalte der größte materiell vorhandene Wert. Ein langer Weg der Auswahl und der Entscheidungsprozesse wurde absolviert, lang Erspartes wurde investiert, und meist ist auch die Baufinanzierung noch nach Jahren des Einzuges ins neue Haus, nicht abgeschlossen. Mit dem eigenen Heim verbindet sich der gesamte Alltag – im familiären wie auch im wirtschaften Sinne. Es ist die elementare Grundlage für ein entspanntes Leben und eine sichere Zukunft.

Umfassender Schutz und Sicherheit für Ihr Wohngebäude
Eine Wohngebäudeversicherung gilt dem umfassenden Schutz dieses einzigartig wertvollen Eigentums. Die Gebäudeversicherung schützt die Eigentümer eines Gebäudes vor finanziellen Einbußen, die infolge äußerer und innerer Ursachen oder Ereignisse entstehen können. Dazu zählen unter anderem Schäden, die durch Unwetter, Sturm, Hagel, Blitzeinschläge, Brände oder Explosionen entstehen, Wasserschäden infolge von Leitungshavarien oder infolge von Hochwasserüberschwemmungen, Überspannungsschäden durch Blitzschlag, Implosionsschäden, Nutzwärmeschäden, die vom häuslichen Heizsystem ausgehen, oder Folgeschäden, die aus einem Brandschaden resultieren. Hinzu kommen auch Schäden, die durch außergewöhnliche Naturereignisse wie Erdbeben und Lawinen verursacht werden sowie die damit verbundenen Folgeschäden.

Risiken realistisch beurteilen und richtig kalkulieren
Versichert werden können sogar Schäden, die durch den Absturz eines Luftfahrzeuges oder herunterfallende Teile eines solchen verursacht werden, was in manchen Wohngegenden sicher eine sinnvolle Investition ist. Die Tarife der Anbieter beinhalten gewöhnlich regional oder auch lokal abhängige Staffelungen, die wiederum aus einer Risikobewertung des konkreten Umfeldes und seiner potenziellen Gefahren resultieren.

Grundsätzlich sei empfohlen: Eine Feuerversicherung und eine Leitungswasserversicherung sollten in jedem Fall die elementaren Bestandteile Ihrer Wohngebäudeversicherung sein.

Individuelle Vertragsgestaltung für Ihre Gebäudeversicherung
Wie der Name schon sagt, wird durch eine Gebäudeversicherung in erster Linie das Objekt, das Gebäude im eigentlichen Sinne, versichert: Dach, Wände, Fenster und Türen sowie grundsätzlich alle baulichen Teile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind – so zum Beispiel auch eine Einbauküche oder andere fest eingebauten Möbel. Außerdem zählen Nebenobjekte wie Garagen, Gartenlauben oder Geräteschuppen hinzu.
Viele Gebäudeversicherungen gewähren ihren Schutz auch auf Geräte, Materialien und technische Anlagen, die dem Wohnzweck dienen oder für die Sicherheit und Instandhaltung des Gebäudes erforderlich sind. So können auch eine Alarmanlage oder das gelagerte Kaminholz mitversichert werden.

Welche Bereiche und Nebenobjekte Ihres Gebäudes und Ihres Grundstückes konkret mitversichert sind oder werden, ist vom jeweiligen Versicherer abhängig und geht aus dem Ihnen gemachten Angebot bzw. aus Ihrem Vertrag hervor. Sinnvolle Erweiterungen und Besonderheiten des konkreten Versicherungsschutzes können in den meisten Fällen individuell ausgehandelt werden. Zum Beispiel können auch unmittelbar oder mittelbar erforderliche Dienstleistungen zur Behebung von Schäden oder deren Folgen enthalten sein. Das können Kosten für Sachverständige und Gutachter sein, wie auch Räumungsarbeiten, Transport- und Lagerkosten, Mietausfälle, Reise- und Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit oder auch Rückreisekosten bei einem Schadensfall während einer Urlaubsreise.

Vertrag fortlaufend anpassen
Auch kann, nach Bestehen eines Versicherungsvertrages, bei veränderter Situation – z.B. nach Errichtung eines zusätzlichen Carports oder eines schicken Gartenpavillons – der Vertrag nachträglich erweitert werden.

Der Versicherungsschutz wird jeweils bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme gewährt. Das heißt, entstandene Schäden werden innerhalb dieses finanziellen Rahmens ersetzt. Eine Gebäudeversicherung ist eine so genannte verbundene Versicherung, bei der – wie auch bei einer Hausratsversicherung – viele Einzelrisiken gesondert berechnet werden. Das ergibt selbstverständlich auch die Möglichkeit, jeden Vertrag sehr individuell und maßgeschneidert zu gestalten.

Unterversicherung unbedingt vermeiden!
Generell sollte die vereinbarte Versicherungssumme immer dem Wert Ihrer gesamten Immobilie entsprechen. Wenn die Summe geringer als der Gebäudewert zum Schadenszeitpunkt ist, sind Sie unterversichert und erleiden im Schadensfall deutliche Verluste, da bei Unterversicherung auch erforderliche Leistungserstattungen unterhalb der Versicherungssumme proportional gekürzt werden könnten. Einfacher gesagt: Bei einer fünfzigprozentigen Unterversicherung, werden schlimmstenfalls alle Schäden auch nur zu 50 Prozent ersetzt. Sie können aber auch bei vielen Anbietern einen so genannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Das bedeutet, dass im Schadensfall nicht geprüft wird, ob eine Unterversicherung vorliegt. Im Schadensfall werden dann keine Kürzungen vorgenommen, und die vereinbarte Versicherungssumme wird als maximale Entschädigung ausgezahlt. Die Voraussetzung dafür ist bei den meisten Anbietern, dass eine so genannte gleitende Neuwertversicherung vereinbart ist, durch die der Versicherungsschutz und die daraus resultierenden Beiträge fortlaufend an den gestiegenen Wert der Immobilie angepasst werden.

Wohngebäudeversicherung die Versicherungssumme:
Die Versicherungssumme ist der Betrag, den die Versicherung maximal auszahlt; je höher die Summe, desto teurer ist auch die Versicherung. Diese Summe sollte natürlich möglichst dem Wert des Hauses entsprechen. Um nicht unterversichert zu sein, sollten Verbraucher sich von einem Sachverständigen oder von der Versicherung bei der Festlegung des Versicherungswertes beraten lassen, da die Berechnung kompliziert ist.

Beim gebräuchlichen Modell "Versicherungswert 1914" richtet sich die Summe danach, wie viel der Wiederaufbau des Hauses 1914 gekostet hätte. Bei der Berechnung dieses Neubauwertes berücksichtigen die Versicherungen unter anderem, wie viel Geschosse das Haus besitzt, ob es einen Keller oder Garagen hat oder ob beim Innen- und Außenausbau besonders teure Materialien verwendet wurden.

Der eigentliche Versicherungswert ergibt sich aber erst, indem der Neubauwert mit dem so genannten Baupreisindex verrechnet wird. Der Baupreisindex, der die Inflation berücksichtigt, wird jährlich vom Statistischen Bundesamt neu bestimmt. Das hat den Vorteil, dass die Versicherungssumme automatisch auf einen aktuellen, inflationsbereinigten Stand gebracht wird: Denn um ein und dasselbe Haus wieder aufzubauen, müssen Verbraucher aufgrund der Preissteigerung heute deutlich mehr ausgeben, als noch vor ein paar Jahren. Allerdings passen die Versicherungen nicht nur den Versicherungswert jedes Jahr an, sondern auch die Prämien, die die Kunden zahlen müssen.

Wird die Versicherungssumme beim Abschluss des Vertrages festgelegt, sollten Hausbesitzer ihrer Versicherung Umbaumaßnahmen melden, die den Wert erhöhen und die Versicherungssumme entsprechend anpassen. Sonst riskieren sie ein Unterversicherung: Das heißt, die Versicherung zahlt im Schadenfall weniger aus, als das Haus eigentlich inzwischen wert ist.

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