|
Sie befinden sich hier: www.MaxxVergleich.de / Lexikon / Äquivalenzprinzip |
|
|
|
|
Äquivalenzprinzip
Grundsatz der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung. Das Äquivalenzprinzip als versicherungsmathematische Relation ist ein Strukturprinzip der privaten Krankenversicherung (PKV). Die Versicherungsbeiträge werden äquivalent zu den individuellen Risikofaktoren Eintrittsalter, Geschlecht und Vorerkrankungen sowie abhängig vom Selbstbehalt erhoben. Während sich in der PKV also das eigene Risiko im Beitrag widerspiegelt, werden in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Beiträge nur nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Solidaritätsprinzip) bemessen. Daher sind in der PKV Beiträge auch für Familienmitglieder zu entrichten, die in der GKV unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei versichert sind.
Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
|
|
|
| Besucher, die diesen Artikel gelesen haben, interessierte auch: » No-load-funds » Selbstbehaltquote » Volatilität » Zentralruf der Autoversicherer » Versicherungsende » Tafelgeschäft » Versorgungsbedarf » Verkehrsopferhilfe » Spätschäden » Personengesellschaft » Innenfinanzierung » Direktes Geschäft » Ausländische Bruttoerträge » Anteilschein » Betriebskostensatz |
|
|
|
© 2008 – ShopKontor24 Ltd. Bangkok. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright. |