Sie befinden sich hier: www.MaxxVergleich.de / Lexikon / Aktie

Kostenloser Versicherungsvergleich, MaxxVergleich.de / Lexikon / AktieHier finden Sie ihren individuellen, kostenlosen Versicherungsvergleich und Informationen zu den wichtigsten Versicherungen.Impressum von MaxxVergleich.de dem Versicherungsvergleich im InternetKontakt zu MaxxVergleich.de dem Versicherungsvergleich im Internet
Versicherungen
Private
Krankenversicherung
Private Krankenzusatz-
versicherung
KFZ Versicherung
Riester-Rente
Berufsunfähigkeits-
versicherung
Girokontovergleich
Kreditvergleich
Tagesgeldvergleich
Festgeld
Baufinanzierung
Kreditkarten
Wissen

Aktie

Hier finden Sie ihren individuellen, kostenlosen Versicherungsvergleich und Informationen zu den wichtigsten Versicherungen.

Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG):

  • ein Bruchteil des Grundkapitals (§§ 1 Abs. 2, 29 AktG)

  • der Inbegriff der Rechte und Pflichten derjenigen, welche ihre Einlagen auf die Aktie im Sinne von Nr. 1 geleistet haben (Aktionär) gegenüber der Gesellschaft (etwa §§ 11, 12, 64 AktG, vergleichbar mit dem Geschäftsanteil an einer GmbH)

  • ein Wertpapier, welches den Anteil an einer Gesellschaft (auch Anteilsschein) verbrieft.

In Deutschland werden diese Gesellschaften, die ihr Grundkapital in Aktien zerlegen und diesen Anteil verbriefen als Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bezeichnet.

Aktie die Bedeutung:

Bei der Gründung einer AG wird festgelegt, in wie viele Aktien das Grundkapital aufgeteilt wird. Diese Aktien können dann in einem Buch verbrieft sein oder als effektive Stücke gedruckt und herausgegeben werden. Die Ausgabe von Aktien bezeichnet man als Emission. Eine weitere Emission ist auch im Rahmen einer Kapitalerhöhung möglich.
Der Anteil einer Aktie am Unternehmen kann als Nennwert angegeben werden, also z. B. „50 €“. Er beträgt dann 50 € am Grundkapital. Bei der nennwertlosen Aktie (Quotenaktie oder Stückaktie) entspricht der Anteil am Grundkapital dem Anteil an den Aktien. Bei 1.000 Aktien und 200.000 € Grundkapital entspricht eine Aktie also einem Anteil von 1/1.000 am Grundkapital und damit am Unternehmen. Der theoretische Nennwert wäre 200 €. Der Buchwert einer Aktie berechnet sich wie folgt: Buchwert pro Aktie = (Eigenkapital/Grundkapital) * Nennwert pro Aktie Als Aktiensplit wird die Aufteilung der Aktien in solche mit kleinerem Nennwert bezeichnet. Das Unternehmen kann die Aktionäre über Dividenden am Gewinn des Unternehmens beteiligen. Die Dividende ist eine pro Aktie geleistete Zahlung an die Besitzer der Aktien. Die Höhe der Dividende wird vom Vorstand vorgeschlagen (Gewinnverwendungsvorschlag) und von der Hauptversammlung des Unternehmens beschlossen.
Als Anlageprodukt sind Aktien aber nicht nur wegen der Dividende interessant. Größere Renditechancen bieten oft Kurssteigerungen der Aktie. Wird eine Aktie vor Ablauf einer einjährigen Spekulationsfrist verkauft, ist der Kursgewinn in Deutschland als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften einkommensteuerpflichtig. Ab 1. Januar 2009 wird die einkommensabhängige Tarifbesteuerung durch die Abgeltungsteuer ersetzt.
Ein Investment in Aktien ist grundsätzlich mit dem Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals behaftet.
Aktien können an einer Wertpapierbörse oder ausserbörslich gehandelt werden.

 Hier finden Sie ihren individuellen, kostenlosen Versicherungsvergleich und Informationen zu den wichtigsten Versicherungen.

Besucher, die diesen Artikel gelesen haben, interessierte auch:  » Ausgabepreis » Kündigung des Vertrages » Sondervermögen » Widerrufsrecht » Unverfallbare Anwartschaft » Rückversicherung » Pensionssicherungsverein » Lebensarbeitszeitmodelle » Insolvenzsicherungspflicht » Fondsgebundene Lebensversicherung » Ertrag » Deckungskapital
Unabhängiger Vergleich von Versicherungen bringt viel Leistung für geringe Beiträge.

Partnerprogramm | Sitemap | Kontakt | Impressum

 

© 2008 –  ShopKontor24 Ltd. Bangkok. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.