|
Sie befinden sich hier: www.MaxxVergleich.de / Lexikon / Altersvorsorge-Sondervermögen (AS-Fonds) |
|
|
|
|
Altersvorsorge-Sondervermögen (AS-Fonds)
Die Altersvorsorge-Sondervermögen
(AS-Fonds) mischen Aktien, offene Immobilienfonds und festverzinsliche
Wertpapiere. Dieses Mischung soll ein Verlustrisiko minimieren. Logischerweise
verringert sich damit auch die mögliche Gewinnchance. Allerdings steht bei
AS-Fonds auch nicht der schnelle Gewinn im Vordergrund. AS-Fonds wenden sich
eher an den langfristigen Sparer. Sie werden nicht staatlich gefördert und
stehen in Konkurrenz zu anderen Mischfonds. Einzahlungen in AS-Fonds zählen auch
nicht zu den Vermögenswirksamen Leistungen im Sinne des
Vermögensbildungsgesetzes. Häufig sieht der Vertrag eines Altersvorsorge-Sondervermögens das sogenannte Fondssparen vor. Es wird mit der Fondsgesellschaft ein langfristiger Sparplan zum Beispiel auf das Endalter von 60 Jahren abgeschlossen. Monatlich wird in den Fonds ein bestimmter Betrag eingezahlt. Nach Ablauf der Vertragsdauer wird das Kapital in einem Betrag oder in monatlichen Raten ausgezahlt. Wegen der gleichbleibenden Einzahlungshöhe werden Schwankungen des Aktienmarktes geglättet. Die Mindestlaufzeit bei einem AS-Sparplan bedeutet aber nicht, dass der Sparer nicht vorzeitg an sein Kapital kommen kann. Die Anteile an einem AS-Fonds können börsentäglich zurückgegeben werden. Abhängig vom jeweiligen Fonds werden einmalige Ausgabeaufschläge und jährliche Verwaltungsgebühren erhoben. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung entfallen diese Zusatzkosten. Allerdings ist ein vorzeitiger Ausstieg bei einer Lebensversicherung immer mit Verlusten verbunden. Aus einem AS-Fonds (AS-Sparplan) ist hingegen - mit 3-monatiger Kündigungsfrist - ein Ausstieg möglich. Im Falle der Arbeitslosigkeit beträgt die Frist 1 Monat. AS-Fonds im Bereich der betrieblichen
Altersversorgung
|
|
|
|
© 2008 – ShopKontor24 Ltd. Bangkok. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright. |