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Anrechnungszeiten (GRV)
Dies ist ein Sammelbegriff für eine Zeitspanne, während der gesetzlich Rentenversicherte aus bestimmten persönlichen Gründen keine Beiträge zahlen konnte. Die Anrechnungszeiten werden pauschal so gewertet, als hätte der Versicherte dennoch Beiträge in die Rentenkasse gezahlt. Unter Anrechnungszeiten versteht man z.B. Zeiten, in denen die/der Versicherte wegen Krankheit arbeitsunfähig war, wegen Schwangerschaft, Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit nicht versichert war, oder nach dem 17. Lebensjahr eine Schule; Fach- oder Hochschule besucht hat. Ferner zählen zu den Anrechnungszeiten Rentenbezugszeiten vor dem 55. Lebensjahr. Die Anrechnungszeiten waren im Laufe der Jahre in besonderem Maße Änderungen unterworfen. Da sie zu den sogenannten versicherungsfremden Leistungen zählen, werden sie wohl auch in Zukunft weitere Einschränkungen erfahren.
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