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Anspruchsteller

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Anspruchsteller im Schaden- oder Leistungsfall ist je nach Versicherungssparte der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person, die für sich oder einen Dritten einen Anspruch stellt.

Wer kann Anspruchsteller sein?

In der Rechtsschutzversicherung können folgende Personen Anspruchsteller sein:

  • Versicherungsnehmer

  • Familienangehörige die mitversichert sind

  • Mitversicherte Personen

  • Ehepartner/in

  • Kinder

  • Geschäftspartner

  • usw.

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