|
Sie befinden sich hier: www.MaxxVergleich.de / Lexikon / Ausländische Quellensteuer |
|
|
Ausländische Quellensteuer
In einigen Ländern unterliegen die Erträge
von Wertpapieren einer Quellensteuer, durch die die Erträge gemindert werden.
Anleger können im Rahmen der Steuerveranlagung über die Anlage AUS die auf die
ausländische Bruttoerträge einbehaltene Quellensteuer anrechnen beziehungsweise
als Werbungskosten bei Kapitaleinkünften angesetzt werden, soweit mit dem
betreffenden Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Eine Erstattung
aufgrund eines Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung
ist nicht möglich. Gegenüber dem deutschen Fiskus können aber nur 15 Prozent
angerechnet werden. Im Falle einer höheren Quellensteuer muss sich der Anleger
die Steuern vom Quellensteuerstaat zurückholen.
|
|
|
|
© 2008 – ShopKontor24 Ltd. Bangkok. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright. |