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Beiträge für eigene Rechnung
Dem Erstversicherer verbleibender Teil des Brutto-Beitrags nach Abzug der Beiträge für auf Rückversicherer übertragene Risiken; Netto-Beitrag. Investitionsbeiträge, die zur Mitfinanzierung der eigenen Investitionen des Gemeinwesens bestimmt sind. Investitionsbeiträge von anderen Gemeinwesen, die weiterzugeben sind.
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