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Beiträge für eigene Rechnung

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Dem Erstversicherer verbleibender Teil des Brutto-Beitrags nach Abzug der Beiträge für auf Rückversicherer übertragene Risiken; Netto-Beitrag.

Investitionsbeiträge, die zur Mitfinanzierung der eigenen Investitionen des Gemeinwesens bestimmt sind. Investitionsbeiträge von anderen Gemeinwesen, die weiterzugeben sind.

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