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Beitragsdepot

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Als Beitragsdepot wird ein Guthabenkonto bei einer Versicherungsgesellschaft, das eine Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung bedient, bezeichnet.

Bei einem Beitragsdepot wird eine größere Summe, die in eine Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung investiert werden sollen, an den Versicherer überwiesen. Aus diesem Beitragsdepot werden vom Versicherer fünf Jahresbeiträge in eine Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung bezahlt. Die im Beitragsdepot erwirtschafteten Zinsen unterliegen der Kapitalsteuerpflicht. Wenn das gesamte Guthaben des Beitragsdepots in die Lebensversicherung geflossen ist, entfällt die Kapitalsteuerpflicht.

Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung ist eine mindestens fünfjährige Zahlungsdauer, d.h. der eingezahlte Beitrag wird innerhalb von 5 Jahren vollständig in die Versicherung überwiesen. Die Gesamtlaufzeit beträgt mindestens 12 Jahre. Der Einmalbeitrag in das Beitragsdepot lässt sich als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen.

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