Sie befinden sich hier: www.MaxxVergleich.de / Lexikon / Beitragsfreistellung

Kostenloser Versicherungsvergleich, Tarife-Vergleich und Preisvergleich für Bank- und Versicherungs-Sektor: unabhängig & anonym von MaxxVergleich.deHier finden Sie ihren individuellen, kostenlosen Versicherungsvergleich und Informationen zu den wichtigsten Versicherungen.Impressum von MaxxVergleich.de dem Versicherungsvergleich im InternetKontakt zu MaxxVergleich.de dem Versicherungsvergleich im Internet
Versicherungen
Private
Krankenversicherung
Private Krankenzusatz-
versicherung
KFZ Versicherung
Riester-Rente
Berufsunfähigkeits-
versicherung
Girokontovergleich
Kreditvergleich
Tagesgeldvergleich
Festgeld
Baufinanzierung
Kreditkarten
Wissen

Beitragsfreistellung

Hier finden Sie ihren individuellen, kostenlosen Versicherungsvergleich und Informationen zu den wichtigsten Versicherungen.

Als Beitragsfreistellung bezeichnet man die aus vielerlei Gründen erfolgte Einstellung von Beitragszahlungen seitens Mitgliedern zu Vereinen, Verbänden, Parteien etc. oder den Verzicht von Beiträgen seitens der betroffenen Organisation. Eine derartige Freistellung erfolgt meist auf Antrag und die Bedingungen sind in der Satzung festgelegt. In der Regel spielen soziale Aspekte eine Rolle. Beitragsfreistellungen können auch vorübergehender Natur sein und mit einer Aufhebung wieder rückgängig gemacht werden. Beitragsfreistellung bei Versicherungen: Die Beitragsfreistellung im Versicherungswesen beschreibt die Umwandlung eines Lebensversicherungsvertrages, bei dem regelmäßige Beitragszahlung vereinbart ist, in einen Vertrag mit gleichem Ablauftermin, aber ohne Beitragszahlung. Bei der Beitragsfreistellung verringert sich die Versicherungssumme auf die beitragsfreie Summe. Diese ist meist in Abhängigkeit von der Anzahl der bis zur Beitragsfreistellung verstrichenen Versicherungsjahre in der Garantiewertetabelle der Versicherungspolice festgelegt. Für Verträge, die vor 1995 abgeschlossen wurden, ergibt sie sich aus dem Geschäftsplan des Versicherers. Das Versicherungsvertragsgesetz gibt dem Versicherungsnehmer jederzeit das Recht, den Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode beitragsfrei zu stellen. Die Beitragsfreistellung ist auch die Rechtsfolge einer Kündigung des Versicherers wegen Verzuges bei der Beitragszahlung.

Hier finden Sie ihren individuellen, kostenlosen Versicherungsvergleich und Informationen zu den wichtigsten Versicherungen.

Besucher, die diesen Artikel gelesen haben, interessierte auch:  » OTC » Versicherungsleistungen » Unterstützungskasse » Sharpe-Ratio » Rentenversicherung » Policendarlehen » Obligation » Agio (Aufgeld) » Mischfonds » Dividendenanteil » Cost-Average-Effekt » Betriebsrentengesetz (BetrAVG) » AVAD » Anrechnungszeiten (GRV) » Ausländische Quellensteuer » Biometrische Risiken
Unabhängiger Vergleich von Versicherungen bringt viel Leistung für geringe Beiträge.

Partnerprogramm | Sitemap | Kontakt | Impressum

© 2008 –  ShopKontor24 Ltd. Bangkok. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.