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Beitragskalkulation

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Die Unternehmen der > Individualversicherung fassen bei der Berechnung der Beiträge jeweils gleiche Risiken zusammen. Die Bildung "homogener" Risikogruppen gilt für alle Versicherungszweige. Auf diese Weise wird Beitragsgerechtigkeit erzielt: Jeder Angehörige einer Risikogruppe zahlt einen der Schwere seines Risikos entsprechenden Versicherungsbeitrag. In der > Privaten Krankenversicherung äußert sich das statistische Risiko von Erkrankungen vor allem in den Merkmalen Alter und Geschlecht. In der > Kfz-Haftpflichtversicherung wird nach Fahrzeugarten unterschieden, ferner nach Kriterien wie Motorstärke, Schadenfreiheit, Region, Berufsgruppe (Beamte, Landwirte, Sonstige). Generell gilt: Je geringer das Risiko, desto geringer sind auch die Beiträge und umgekehrt. Hingegen ist die > Sozialversicherung in starkem Maße vom Solidaritätsprinzip geprägt: Die Beiträge der Arbeitnehmer richten sich nach der Einkommenshöhe. Wer wenig verdient, zahlt auch weniger. Dies wirkt sich zwar auf die Höhe von Rente und Arbeitslosengeld aus, doch eine Leistungsäquivalenz ist nur bedingt vorhanden. In der > gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen sogar für alle Mitglieder praktisch gleich.

Bei der Beitragskalkulation müssen jetzt die gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden, dass zukünftig ein Teil der Alterungsrückstellung bei einem Wechsel des Anbieters zur Mitnahme bereitgestellt werden müssen und die Voraussetzungen für einen brancheneinheitlichen Basistarif und die dadurch entstehenden Auswirkungen auf die gesamte Versichertengemeinschaft.

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