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Beleihung der Lebensversicherung

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Die Beleihung eines Lebensversicherungsvertrages, auch "Policendarlehen" genannt, ist in der Regel bis zur Höhe des Rückkaufswertes möglich. Dies ist meist günstiger als ein Bankkredit. Beleihbar sind allerdings nur Lebensversicherungen, die einen Sparvorgang enthalten.

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