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Direktgutschrift

Der von den Lebensversicherungsunternehmen erwirtschaftete
Überschuss wird zum überwiegenden Teil der "Rückstellung für
Beitragsrückerstattung" (RfB) zugeführt, aus der die > Überschussanteile der
einzelnen > Versicherungsnehmer gespeist werden. Ein anderer Teil des
Überschusses wird den Versicherungsnehmern unmittelbar über die sogenannte Direktgutschrift gutgeschrieben.

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