Für die Gewährung betrieblicher Versorgungsleistungen
sieht das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) vier Durchführungswege vor:
Unmittelbare Pensionszusage
Pensionskasse
Unterstützungskasse
Direktversicherung
Sie unterscheiden sich deutlich in ihren
institutionellen, versicherungstechnischen, versicherungsrechtlichen,
steuerlichen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen.