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Dynamik
Im Versicherungsbereich bezeichnet Dynamik oder dynamische Erhöhung die vertraglich vereinbarte regelmäßige – meist jährliche – Erhöhung der Beiträge und Leistungen eines Versicherungsvertrages. Ziel ist die Anpassung des Vertragsumfangs an die vermutete Änderung des Bedarfs während der Vertragsdauer. Die Erhöhung erfolgt vereinbarungsgemäß entweder mit einem festen Faktor oder nach einem Index, der weitgehend der erwarteten Bedarfsänderung entspricht. Grund für die vertragliche Vereinbarung vorab ist zum einen eine gegenseitige Vereinfachung, da die Vertragsanpassungen nicht jeweils von den Parteien neu vereinbart werden müssen. Dazu kommen oft noch zusätzliche Vorteile, z.B. kann die Geltung der ursprünglich vereinbarten Konditionen auch auf die Erhöhungen ausgedehnt sein, so dass ggf. in der Zwischenzeit erfolgende Tariferhöhungen oder in der Lebensversicherung durch verschlechterten Gesundheitszustand, wie sie bei später vereinbarten Erhöhungen zu berücksichtigen wären, sich nicht auswirken. Steuerlich gelten im gewissen Rahmen direkt bei Vertragsabschluss vereinbarte Erhöhungen als Bestandteil des ursprünglichen Vertrages, so dass die Erhöhungen steuerlich genauso wie der Grundvertrag behandelt werden. Soweit im Rahmen der veränderten steuerlichen Begünstigung von Lebensversicherungen für bestehende Verträge noch bisherige vorteilhafte Regelungen Anwendung finden, kann das Anrecht auf zukünftige dynamische Erhöhungen einen steuerlichen Vorteil bedeuten. Andererseits besteht auch bei dynamischen Erhöhungen die Gefahr, dass sich der Vertrag nicht bedarfsgemäß entwickelt oder dass die dynamischen Erhöhungen zu Konditionen erfolgt, die aktuell nicht wettbewerbsgerecht oder zu hoch mit Kostenzuschlägen belastet sind. Die Dynamik unterscheidet sich von einem Vertrag mit Steigerungsvereinbarung dadurch, dass die Erhöhung nicht unwiderruflich vereinbart ist, sondern der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, der einzelnen Erhöhung zu widersprechen. Solche Widersprüche sind allerdings meist nicht unbegrenzt möglich. Je nach Vertrag können mehrere Widersprüche in Folge zum Ausschluss weiterer dynamischer Erhöhungen führen. Abhängig von der Versicherungsart (z. B. Sach- oder Personenversicherung) wird Dynamik in unterschiedlichen Ausprägungen angeboten. Als Unterscheidungskriterium wird verwendet:
Generell sind Versicherer und Versicherungsnehmer in der vertraglichen Gestaltung der Dynamik frei (Vertragsfreiheit), so dass sich in der Praxis sehr unterschiedliche Spielarten finden. Bei den meisten Versicherungen akzeptiert der Versicherer auch nachträglich noch den Einschluss einer Dynamik in einen bestehenden Versicherungsvertrag (sofern der Versicherer auch bei Abschluss für diesen Vertrag eine Dynamik angeboten hat). Allerdings kommt es bei einem nachträglichen Einschluss in der Regel zu einer erneuten Risikoprüfung.
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