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Die Einkommensteuer (Abkürzung: ESt) ist eine Steuer, die auf
das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu
versteuernde Einkommen. Die Rechtsgrundlage befindet sich im Einkommensteuergesetz (EStG). Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten
Einnahmequellen des Staates. 2005 betrug ihr Anteil am Gesamtsteueraufkommen
rund 38 Prozent. Erhebungsformen der
Einkommensteuer sind die
Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer (im Volksmund: Zinsabschlag), die
Bauabzugsteuer, die Aufsichtsratsteuer. Sie werden auch als „Quellensteuern“
bezeichnet, da sie direkt an der Quelle abgezogen werden.
Die
ebenfalls zulässige Schreibweise Einkommenssteuer mit Fugen-s wird in der
offiziellen Rechtssprache nicht verwendet.
Zuordnung der Einkünfte
Die sieben Einkunftsarten stehen nicht gleichrangig nebeneinander.
So können Einkünfte aus Gewerbebetrieb nur vorliegen, wenn die entsprechende
Tätigkeit nicht gleichzeitig als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft, eines
freien Berufs oder einer anderen selbständigen Tätigkeit zu betrachten ist.
Sind Einkünfte gleichzeitig den Überschuss- als auch den Gewinneinkünften
zuzuordnen, geht die Zuordnung zu den Gewinneinkünften vor.
Laut § 20 Absatz 3 EStG sind Einkünfte nur den Einkünften aus Kapitalvermögen (§
20 EStG) zuzuschreiben, sofern sie nicht den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus
selbständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung zuzuschreiben sind.
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind demnach den anderen genannten Einkunftsarten
nachgestellt (Subsidaritätsprinzip). Die Kapitaleinkünfte unterliegen ab dem
Veranlagungszeitraum 2009 überwiegend der Abgeltungsteuer, für die ein fester
Steuersatz im Gegensatz zu den übrigen Einkunftsarten besteht.
Verteilung
Gemäß Artikel 106 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 5 Grundgesetz stehen die
Einnahmen aus der Einkommensteuer dem Bund, den Ländern und den Gemeinden
gemeinsam zu. Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Aufkommens
aus der Einkommensteuer. Die übrigen 85 Prozent teilen sich hälftig (also je
42,5 %) der Bund und die Länder. Die Steuerertragshoheit liegt dabei jeweils bei
der Gemeinde und dem Land, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat.
Kritik
Das deutsche Einkommensteuerrecht steht seit Jahren in der Kritik: Zahlreiche
Ausnahmen und Sonderregelungen führten zu Intransparenz. Ein wichtiger Eckpunkt
aller Steuerreform-Konzepte ist die Steuervereinfachung. Ausnahmen und
Sonderregelungen sollen eingeschränkt oder abgeschafft werden, um mit den
dadurch freiwerdenden Mitteln die Steuersätze zu senken, was allerdings nicht
ohne Weiteres bedeutet, dass die Einkommensteuer dadurch allgemein sinken muss.
In diesem Zusammenhang sei auch auf die Problematik der kalten Progression
verwiesen. |