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Einkommensteuer

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Die Einkommensteuer (Abkürzung: ESt) ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Rechtsgrundlage befindet sich im Einkommensteuergesetz (EStG). Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. 2005 betrug ihr Anteil am Gesamtsteueraufkommen rund 38 Prozent.

Erhebungsformen der Einkommensteuer sind die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer (im Volksmund: Zinsabschlag), die Bauabzugsteuer, die Aufsichtsratsteuer. Sie werden auch als „Quellensteuern“ bezeichnet, da sie direkt an der Quelle abgezogen werden.

Die ebenfalls zulässige Schreibweise Einkommenssteuer mit Fugen-s wird in der offiziellen Rechtssprache nicht verwendet.

Zuordnung der Einkünfte
Die sieben Einkunftsarten stehen nicht gleichrangig nebeneinander.
So können Einkünfte aus Gewerbebetrieb nur vorliegen, wenn die entsprechende Tätigkeit nicht gleichzeitig als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft, eines freien Berufs oder einer anderen selbständigen Tätigkeit zu betrachten ist.
Sind Einkünfte gleichzeitig den Überschuss- als auch den Gewinneinkünften zuzuordnen, geht die Zuordnung zu den Gewinneinkünften vor.
Laut § 20 Absatz 3 EStG sind Einkünfte nur den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) zuzuschreiben, sofern sie nicht den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung zuzuschreiben sind. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind demnach den anderen genannten Einkunftsarten nachgestellt (Subsidaritätsprinzip). Die Kapitaleinkünfte unterliegen ab dem Veranlagungszeitraum 2009 überwiegend der Abgeltungsteuer, für die ein fester Steuersatz im Gegensatz zu den übrigen Einkunftsarten besteht.

Verteilung
Gemäß Artikel 106 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 5 Grundgesetz stehen die Einnahmen aus der Einkommensteuer dem Bund, den Ländern und den Gemeinden gemeinsam zu.

Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Aufkommens aus der Einkommensteuer. Die übrigen 85 Prozent teilen sich hälftig (also je 42,5 %) der Bund und die Länder. Die Steuerertragshoheit liegt dabei jeweils bei der Gemeinde und dem Land, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat.

Kritik
Das deutsche Einkommensteuerrecht steht seit Jahren in der Kritik: Zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen führten zu Intransparenz. Ein wichtiger Eckpunkt aller Steuerreform-Konzepte ist die Steuervereinfachung. Ausnahmen und Sonderregelungen sollen eingeschränkt oder abgeschafft werden, um mit den dadurch freiwerdenden Mitteln die Steuersätze zu senken, was allerdings nicht ohne Weiteres bedeutet, dass die Einkommensteuer dadurch allgemein sinken muss. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Problematik der kalten Progression verwiesen.

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