|
So wird der erste Beitrag genannt, der zu Beginn des ersten
Zahlungsabschnittes fällig ist. Er ist von ausschlaggebender Bedeutung. Erst
wenn er in Händen des Versicherungsunternehmens ist, besteht
Versicherungsschutz. Auch alle Folgebeiträge sind zu Beginn des jeweiligen
Zahlungsabschnitts zu zahlen. Das kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich
oder jährlich sein. (vgl. vorläufiger Versicherungsschutz und Widerrufsrecht). |