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Das Eintrittsalter ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen.
Es beschreibt das Alter des Versicherungsnehmers, das der Versicherer zur
Kalkulation des Versicherungsbeitrags zu Beginn der gewünschten Versicherung
berücksichtigt. Es muss nicht dem tatsächlichen Alter entsprechen.
Das Eintrittsalter ist vor allem dann für die Höhe der Versicherungsbeiträge
wesentlich, wenn biometrische Risiken versichert werden, also Risiken, die sich
wesentlich mit dem Alter des Versicherunsgnehmers ändern. Dies betrifft vor
allem Lebensversicherungen, private Berufs- und
Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, private Kranken- und Pflegeversicherungen.
Allerdings wird anhand des Eintrittsalters auch geprüft, ob eine
Versicherbarkeit noch gegeben ist. Dies betrifft neben den oben genannten
Versicherungen auch die Unfallversicherung.
Zur Ermittlung des
Eintrittsalters gibt es im wesentlichen drei Verfahren:
Tatsächliches Eintrittsalter
In diesem Verfahren wird das tatsächliche Alter des Versicherungsnehmers
taggenau berücksichtigt. Beginnt die Versicherung einen Tag nach dem Geburtstag
ist der Versicherungsnehmer für die Kalkulation der Versicherungsbeiträge ein
ganzes Jahr älter.
Kalenderjährliche Ermittlung
Dieses Verfahren wird von der Mehrzahl der privaten Krankenversicherer und
einigen Lebensversicherern genutzt. Zur Ermittlung des Eintrittsalters werden
Geburtsjahr und aktuelles Kalenderjahr in Abzug gebracht. Bei dieser Methode
werden alle Versicherungsnehmer exakt zum Jahreswechsel kalkulatorisch ein Jahr
älter und damit der Beitrag entsprechend teurer.
Geburtsdatum mit Karenz
Bei dieser Methode, die vor allem bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherern
häufig Anklang findet, werden Geburtsdatum und gewünschter Versicherungsbeginn
in Relation gesetzt: Der Versicherungsnehmer wird erst 6 Monate nach seinem
Geburtstag um ein kalkulatorisches Jahr älter.
Der
Beitragsvergleich von Versicherungsangeboten mit biometrischen Risiken ist nur
unter Berücksichtung des Eintrittsalters sinnvoll, da die Versicherer
verschiedene Methoden verwenden und deswegen je nach Beginn und Geburtsdatum
auch bei gleichen Tarifen und Voraussetzungen zu einer unterschiedlichen
Kalkulation kommen können. |