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Bei einem Auszahlungsplan (oder Entnahmeplan) kann sich der
Anleger aus seinem Investmentvermögen, das in der Regel eine bestimmte Höhe
haben muss, regelmäßig Beträge auszahlen lassen. Er kann sich entscheiden, ob
neben den erwirtschafteten Erträgen auch Teile seines Vermögens ausgezahlt
werden sollen (Auszahlplan mit Kapitalverzehr) oder ob ihm nur die von seinem
Kapital erwirtschafteten Erträge zufließen sollen (Auszahlplan mit
Kapitalerhalt; eine ewige Rente).
Beispiele
Bei der Entnahme bleiben etwaige steuerliche Auswirkungen unberücksichtigt. Je
nach Einkommenssituation und Freibeträgen muss die monatliche bzw. jährliche
Entnahme versteuert werden.
Regelmäßige Auszahlung aus dem Investmentdepot.
Der Entnahmeplan-Rechner erlaubt die Berechnung einer
persönlichen Zusatzrente aus Kapitalvermögen.
Die Rentendauer kann dabei wahlweise zeitlich befristet oder endlos sein.
Letzterer Fall stellt eine so genannte ewige Rente dar.
Anhand der Eingabedaten ermittelt der Entnahmeplan-Rechner wahlweise das
benötigte Kapitalvermögen, die Kapitalentnahme als regelmäßige Rente, die
jährliche Erhöhung der Entnahme (Dynamik) oder den Zinssatz für die Verzinsung
des Kapitals.
Bei einer zeitlich befristeten Rente mit Kapitalverzehr kann darüber hinaus noch
die Rentendauer und das verbleibende Restkapital festgelegt oder errechnet
werden.
Das Intervall der Kapitalentnahmen kann zwischen monatlich, vierteljährlich,
halbjährlich und jährlich gewählt werden.
Mittels der Wartezeit kann der Beginn der regelmäßigen Kapitalentnahme zunächst
aufgeschoben werden, wobei sich das Kapital entsprechend der Verzinsung
vermehrt.
Der Rechner nimmt an, dass das anfängliche Kapitalvermögen auch während der
Rentenlaufzeit weiterhin zum angegebenen Zinssatz verzinst wird. Auch die
Häufigkeit der Zinsgutschrift kann hierbei zwischen monatlich, vierteljährlich,
halbjährlich und jährlich gewählt werden.
Die regelmäßige Rentenentnahme erfolgt wahlweise vorschüssig oder nachschüssig,
d.h. entweder jeweils zu Beginn oder zum Ende des Entnahmeintervalls. |