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Selbst abgeschlossenes oder auch "direktes Geschäft" genannt;
Versicherungsgeschäft zwischen Unternehmen und natürlichen Personen einerseits
und Versicherern andererseits. Der Erstversicherer kann das
versicherungstechnische Risiko bei einem weiteren Versicherer versichern. Diese
Rückversicherung wird auch als abgegebene oder passive Rückversicherung
bezeichnet. |