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Ertrag

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Allgemein wird der Ertrag als das Ergebnis der wirtschaftlichen Leistung bezeichnet.

In der Volkswirtschaftslehre
Volkswirtschaftlich gesehen handelt es sich beim Ertrag um die gemäß gesetzlichen Regeln bewertete Gütererstellung eines Unternehmens in einer Periode. In der klassischen Volkswirtschaftstheorie gibt es die Ertragsarten Zins für Kapitalerträge, Lohn für Erträge durch Arbeit und Rente für Erträge durch Bodenwirtschaft.

In der Betriebswirtschaftslehre
Im betriebswirtschaftlichen Sinn bezeichnet der Ertrag den Wertezuwachs eines Unternehmens, der nach dem Prinzip der Erfolgswirksamkeit einem bestimmten Jahr zugeordnet wird. Man unterscheidet zwischen betriebsbedingten Erträgen und nicht betrieblichen (neutralen) Erträgen. Der Gegenbegriff ist Aufwand.

Weitere Bedeutungen
In der Landwirtschaft wird unter dem (spezifischen) Ertrag die Ernteeinfuhr pro Flächeneinheit (in der Regel je Hektar) verstanden.

Ertrag ist abhängig von den im Fonds befindlichen Vermögensgegenständen. Zur Ausschüttung gelangen die im Laufe eines Geschäftsjahres dem Fonds zugeflossenen ordentlichen und außerordentlichen Erträge. Außerordentliche Erträge entstehen aus Veräußerungsgewinnen. Der Teil der Ausschüttung, der aus außerordentlichen Erträgen besteht, kann steuerfrei vereinnahmt werden. Ordentliche Erträge sind steuerpflichtige Zuflüsse aus Zins-, Dividenden- und Mieteinnahmen einschließlich der anrechenbaren Steuer.

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