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Allgemein wird der Ertrag als das Ergebnis der wirtschaftlichen
Leistung bezeichnet.
In der Volkswirtschaftslehre
Volkswirtschaftlich gesehen handelt es sich beim Ertrag um die gemäß
gesetzlichen Regeln bewertete Gütererstellung eines Unternehmens in einer
Periode. In der klassischen Volkswirtschaftstheorie gibt es die Ertragsarten
Zins für Kapitalerträge, Lohn für Erträge durch Arbeit und Rente für Erträge
durch Bodenwirtschaft.
In der Betriebswirtschaftslehre
Im betriebswirtschaftlichen Sinn bezeichnet der Ertrag den Wertezuwachs eines
Unternehmens, der nach dem Prinzip der Erfolgswirksamkeit einem bestimmten Jahr
zugeordnet wird. Man unterscheidet zwischen betriebsbedingten Erträgen und nicht
betrieblichen (neutralen) Erträgen. Der Gegenbegriff ist Aufwand.
Weitere Bedeutungen
In der Landwirtschaft wird unter dem (spezifischen) Ertrag die Ernteeinfuhr pro
Flächeneinheit (in der Regel je Hektar) verstanden.
Ertrag ist abhängig von den im Fonds befindlichen Vermögensgegenständen. Zur
Ausschüttung gelangen die im Laufe eines Geschäftsjahres dem Fonds zugeflossenen
ordentlichen und außerordentlichen Erträge. Außerordentliche Erträge entstehen
aus Veräußerungsgewinnen. Der Teil der Ausschüttung, der aus außerordentlichen
Erträgen besteht, kann steuerfrei vereinnahmt werden. Ordentliche Erträge sind
steuerpflichtige Zuflüsse aus Zins-, Dividenden- und Mieteinnahmen
einschließlich der anrechenbaren Steuer. |