Sie befinden sich hier: www.MaxxVergleich.de / Lexikon / Gehaltsumwandlung

Kostenloser Versicherungsvergleich, Tarife-Vergleich und Preisvergleich für Bank- und Versicherungs-Sektor: unabhängig & anonym von MaxxVergleich.deHier finden Sie ihren individuellen, kostenlosen Versicherungsvergleich und Informationen zu den wichtigsten Versicherungen.Impressum von MaxxVergleich.de dem Versicherungsvergleich im InternetKontakt zu MaxxVergleich.de dem Versicherungsvergleich im Internet
Versicherungen
Private
Krankenversicherung
Private Krankenzusatz-
versicherung
KFZ Versicherung
Riester-Rente
Berufsunfähigkeits-
versicherung
Girokontovergleich
Kreditvergleich
Tagesgeldvergleich
Festgeld
Baufinanzierung
Kreditkarten
Wissen

Gehaltsumwandlung

Hier finden Sie ihren individuellen, kostenlosen Versicherungsvergleich und Informationen zu den wichtigsten Versicherungen.

Bei der Gehaltsumwandlung werden Gehaltsteile in Beiträge für eine Direktversicherung umgewandelt. Der Arbeitnehmer zahlt auf diesen Teil des Gehaltes keine individuelle Lohnsteuer, sondern nur eine geringfügige pauschale Lohnsteuer.

Gehaltsumwandlung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge für die Beschäftigten. Es handelt sich um einen Vertrag zwischen

  • Arbeitnehmer
  • Arbeitgeber
  • Pensionskasse

Der Arbeitgeber zieht vom Bruttolohn einen vorher mit dem Arbeitnehmer vereinbarten Geldbetrag ab und überweist ihn an die Pensionskasse. Die Pensionskasse schreibt das Geld einem speziellen Sparkonto gut. Erreicht der Arbeitnehmer das Rentenalter, kann er von diesem Konto entweder eine einmalige Auszahlung oder eine lebenslange Zusatzrente erhalten. Die Gehaltsumwandlung ist ein Finanzprodukt, das durch gesetzliche Bestimmungen und durch Vertragsbedingungen der Pensionskasse gestaltet ist. Der Arbeitnehmer kann Steuerzahlungen bis in das Rentenalter aufschieben. Der Arbeitgeber braucht weniger Lohnkosten um das Bruttogehalt aufzubringen, weil er den Arbeitgeberanteil der Sozialbeiträge spart. Er könnte deshalb ohne Mehrausgaben das Bruttogehalt nach Absprache erhöhen.

Einzahlung:
Der Arbeitgeber zieht vom Gehalt des Arbeitnehmers monatlich eine feste Summe von:

  • 0 € (Ruhe)
  • 25€ Monatlich
  • 300 € (max Jährlich)

ab und zahlt sie ohne Abzug von Steuern an die Pensionskasse. Der Arbeitgeber kann auf das eingezahlte Geld später nicht mehr zugreifen. Der Arbeitnehmer kann bei Wechsel des Arbeitgebers die Summe auf ein anderes Finanzprodukt für Gehaltsumwandlung übertragen lassen. Er kann die Höhe der monatlichen Summe jederzeit ändern.

Anlage des Geldes:
Um das Geld zu sichern, gelten gesetzliche Vorschriften. Es darf nur in mündelsicheren Anlagen eingezahlt werden. Maximal sind 30% Aktien erlaubt. 2006 sind für den Arbeitnehmer Zinsen von 2.75% zu garantieren, ab 2007 2.25%. Derzeit werden etwa 3% bis 5% erreicht. Die Zinsen sind zeitlich veränderlich. Es fallen jährliche Verwaltungskosten von etwa 1% an, die bei der Pensionskasse erfragt werden sollten.

Zugriff auf die Ersparnisse:
Der Arbeitnehmer darf die Sparsumme nicht vorher entnehmen. Auch ist eine Pfändung unmöglich. Nach der jetzigen Regelung entscheidet der Arbeitnehmer bei Erreichen des Renteneintrittsalters, ob er die Sparsumme sofort ausbezahlt haben möchte oder eine lebenslange Rente bevorzugt.

 Hier finden Sie ihren individuellen, kostenlosen Versicherungsvergleich und Informationen zu den wichtigsten Versicherungen.

Besucher, die diesen Artikel gelesen haben, interessierte auch:  » Aktiva » Laufzeit » Sturmschäden » Verkaufsprospekt » Alterungsrückstellung » Üblichkeit » Rentabilität » Aussteuerversicherung » Gruppenversicherung » Depot » Auszehrungsverbot » Betriebskosten » Auszahlplan » Abschluss » Risikozuschlag
Unabhängiger Vergleich von Versicherungen bringt viel Leistung für geringe Beiträge.

Partnerprogramm | Sitemap | Kontakt | Impressum

© 2008 –  ShopKontor24 Ltd. Bangkok. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.