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Der Generationenvertrag bezeichnet einen
fiktiven gesellschaftlichen Konsens, der die Finanzierung der gesetzlichen
Rentenversicherung sichern soll. Die jeweils sozialversicherungspflichtigen
Erwerbstätigen zahlen mit ihren Beiträgen in die Rentenversicherung die
Leistungen für die aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Generation und erwerben
dabei einen Anspruch auf ähnliche Leistungen der nachfolgenden Generationen an
sich selbst. Der Generationenvertrag stellt damit eine Variation des Umlageverfahrens dar, bei der die Umlage nicht innerhalb der Gruppe der
Anspruchsinhaber erfolgt, sondern deren Anspruch in einer anderen Gruppe, der
nachfolgenden Aktivengeneration, umgelegt wird.
Auch andere Instrumente des Sozialstaates, z. B. die
gesetzliche Krankenversicherung, beruhen weitgehend auf dem Prinzip eines
„Generationenvertrages“, da die durchschnittlichen Gesundheitsausgaben im Alter
deutlich höher und die laufenden Einnahmen geringer sind als in den
Erwerbsjahren.
Geschichte vom Generationenvertrag:
Der Begriff des Generationenvertrages
entsteht mit dem Umlageverfahren in den Rentenversicherungen und wird später
auch bei anderen Umverteilungsmechanismen im Sozialstaat verwendet. Das
ursprüngliche System der gesetzlichen Rentenversicherung baute auf eine
Ansparung der Rentenbeiträge, die paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
auf Rentenkonten zu entrichten waren. Dieses System der Kapitaldeckung wurde
1957 in der Rentenreform 1957 unter Konrad Adenauer zu einem Umlageverfahren
umgebaut. Das zugrundeliegende Konzept von Wilfrid Schreiber - auch bekannt als
"Schreiber-Plan" verwendete bereits den Begriff des Generationenvertrages. Es
wurde jedoch nur teilweise umgesetzt. Schreiber hatte vorgesehen, dass die
mittlere Generation, neben der Unterstützung der Alten, zugleich mit
Arbeitskraft und Geld für ihren eigenen Ersatz sorgt. Dementsprechend waren auch
eine Kinderrente und doppelte Beiträge für Kinderlose vorgesehen (heute auch
spezifisch als Drei-Generationenvertrag bezeichnet).
In der Schweiz wurde der Begriff ebenfalls im Rahmen der gesetzlichen Einführung
der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 1947 in die politische
Diskussion eingeführt. Auch die AHV basiert auf einem Umlageverfahren. Mit der
Einführung weiterer sozialstaatlicher Umverteilungsmechanismen - zum Beispiel im
Krankenversicherungsgesetz von 1996 - weitete sich der Gebrauch des Begriffes
auch auf diese Bereiche aus und steht heute für einen breit akzeptierten
Grundsatz des schweizerischen Sozialstaates.
Finanzierungsprobleme:
Die mit Generationenvertrag arbeitenden
Sozialsysteme stehen vor zunehmenden Finanzierungsproblemen aufgrund von
zukünftigen demographischen Effekten. Während zur Zeit wegen der geburtenstarken
Jahrgänge und, insb. bei männlichen Rentnern, kriegsbedingten Lücken der
Generationenvertrag eigentlich aus demographischer Sicht noch hervorragend
funktionieren müsste, haben Änderungen auf Beitragszahler- und
Leistungsempfängerseite dennoch schon zu Problemen geführt. Fehlende
Beitragseinnahmen führten dazu, dass der Bundeszuschuss beispielsweise in
Deutschland seit 1990 fast jährlich auf heute mehr als 80 Milliarden Euro erhöht
werden musste. Als Hauptursache werden häufig die hohe Arbeitslosigkeit und das
Sinken der Lohnquote am Volkseinkommen genannt, außerdem die Einbeziehung der
ehemaligen DDR mit ihren sehr ausgedehnten Erwerbsbiographien. Der
Leistungskatalog und -umfang der gesetzlichen Rentenversicherer wurde
insbesondere in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts deutlich bis an die
Grenzen der damaligen Belastbarkeit ausgedehnt. Bei den später sich ausweitenden
Problemen auf dem Arbeitsmarkt wurde es dann unterlassen, diese entsprechend
wieder zurückzunehmen. In wenigen
Jahren werden sich auch die eigentlichen Probleme des Generationenvertrages
infolge der Bevölkerungsentwicklung bemerkbar machen. Seit Anfang der 1970er
Jahre (Pillenknick) hat Deutschland eine ausgesprochen niedrige Geburtenrate,
die sog. Kohortenfertilität sank beständig und liegt für die Frauenjahrgänge ab
Geburtsjahr 1955 stabil um die 1,35. 1000 Erwachsene zeugen damit im Laufe ihres
Lebens nur knapp 700 Kinder. Mit Eintreten dieser Jahrgänge in das Erwerbsleben
seit Anfang der 1990er Jahren begann sich die Basis der Beitragszahler zu
verschmälern, wenn dies auch gesamtwirtschaftlich, u.a. wegen der geringeren
Aufwendungen für den Unterhalt der Kinder und der noch geringen Einkommen der
Berufsanfänger, noch wenig Wirkung zeigt. Eine dramatische Veränderung im
Verhältnis von Beitragszahlern und -empfängern erwarten
Bevölkerungswissenschaftler etwa ab 2015, wenn geburtenstarke Jahrgänge das
Rentenalter erreichen und aus dem Erwerbsleben ausscheiden und die Jahrgänge,
die wegen des Pillenknicks wenig vertreten sind, eigentlich die Hauptlast der
Beitragszahlung tragen sollten. Die Spitze der Probleme wird etwa für die Zeit
ab 2030 erwartet; bleibt es (wofür alle Anzeichen sprechen) beim bisherigen
Geburtenverhalten, so werden diese danach nicht wieder abnehmen, sondern sich
auf Jahrzehnte verfestigen. Wie
schwerwiegend die Auswirkungen auf die Sozialsysteme sein werden, hängt - neben
den reinen Kohortenstärken - noch von mehreren Faktoren ab, die ihrerseits
untereinander und mit der Bevölkerungsentwicklung zusammenhängen, insbesondere
mit der Erwerbsquote und der Produktivitätsentwicklung. Allerdings ist nicht
damit zu rechnen, dass sich die Zahl der Geburten, die Erwerbsquote und die
Produktivität in wenigen Jahren so dramatisch verbessern, dass die
vorausberechenbaren Probleme wesentlich vermindert werden.
Kritik am Generationenvertrag:
Der Begriff „Generationenvertrag“ wird von
Kritikern als politisches Schlagwort betrachtet, das suggeriere, der Anspruch
aus Rentenanwartschaften sei durch eine Übereinkunft der Generationen
gerechtfertigt. Die künftig Erwerbstätigen seien aber im Zeitpunkt der
Anspruchsbegründung entweder noch nicht geboren oder jedenfalls noch nicht in
der Lage, an den politischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen, also ihre
eigenen Interessen in diesem Ausgleich zwischen den Generationen wahrzunehmen.
Dabei habe sich die Generation der dann zu versorgenden Rentenbezieher selbst
einen Ausbau ihrer Ansprüche zugestanden, der in keinem Verhältnis zu ihrem
eigenen Beitrag für die Generation stehe, die diesen Anspruch dann erfüllen
muss. Insbesondere sei auch das Vermögen der Rentenversicherer in einer aus
demographischer Sicht relativ gesunden Zeit aus Gründen der politischen
Opportunität durch Erhöhung der Leistungen verschwendet worden, statt es zur
Vorsorge weiter auszubauen. Andere
Kritiker sehen den Generationenvertrag als bloße Fiktion an, da Schreibers Pläne
nicht vollständig umgesetzt wurden. In Wirklichkeit handele es sich um eine
„Versicherung gegen Kinderlosigkeit“: wer nicht in Kinder investiere, könne sich
den Verzicht auf massive Rücklagen für sein Alter nur leisten, weil die Kinder
anderer Leute später gezwungen würden, ihn zu versorgen. Nicht nur die Kinder,
sondern vor allem auch deren Eltern, deren Anteil am "Rententopf" entsprechend
niedriger ausfällt, würden dadurch benachteiligt und um die Früchte ihrer
Investition (eben in die Kinder) gebracht, während dem Kinderlosen im Gegenzug
nicht nur das für Kinderaufzucht ersparte Geld, sondern insbes. auch sein (beide
Geschlechter zusammengerechnet) wegen der fehlenden zeitlichen Doppelbelastung
höheres Erwerbseinkommen zur alleinigen Verfügung verbleibt. Entweder müssten
daher Kinderlose (bei voller Beitragszahlung, die ja ihren eigenen Eltern und
Großeltern zugutekommt) von jeglicher Leistung der Rentenversicherung
ausgeschlossen werden und privat vorsorgen, oder sie müssten das mangels
Kinderaufzucht gesparte Geld verwenden, um Familien bei der Kinderaufzucht zu
unterstützen. |