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Bei einer Gesundheitsprüfung stellt ein
Versicherungsunternehmen den Gesundheitszustand eines potentiellen Kunden fest,
um zu entscheiden, ob oder unter welchen Vorhaussetzungen es mit diesem Kunden
einen Versicherungsvertrag abschließen möchte.
Hintergrund der
Gesundheitsprüfung:
Ein Versicherungsvertrag ist eine
gleichlautende Willenserklärung zwischen zwei Vertragspartnern. Im
Versicherungsbereich ist in der Regel der Kunde der Antragsteller und das
Versicherungsunternehmen der Annehmer. Einem Versicherungsunternehmen steht es
frei, Anträge abzulehnen oder nur unter bestimmten Voraussetzungen anzunehmen.
Erst wenn sich Versicherungsnehmer und Versicherer einig sind, kommt ein Vertrag
zustande. Beim Invitatio-Modell gilt dies entsprechend, hier ist allerdings die
Reihenfolge der Willenserklärungen vertauscht.
Geregelt wird die Vorvertragliche Anzeigepflicht insbesondere im § 19 des
Versicherungsvertragsgesetzes.
Vorgehensweise bei einer
Gesundheitsprüfung:
Grundsätzlich gibt es eine Gesundheitsprüfung im Bereich der Krankenversicherung, der Risikoversicherung
und der Berufsunfähigkeitsversicherung. Daneben kann auch in
Kombinationsprodukten eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Ein
Versicherer stellt die Gesundheitsfragen grundsätzlich auf seinem
Antragsformular. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, diese Fragen
vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Sollten Angaben für den
Versicherer unklar oder unvollständig sein, erhält der Kunde vom Versicherer
Fragebögen zu den einzelnen Vorerkrankungen, die vom Kunden ausgefüllt werden
müssen, wobei sich dieser von seinem Hausarzt helfen lassen kann.
Zwischen Kunde und Versicherer kann auch vereinbart werden, dass Ärzte von ihrer
Schweigepflicht gegenüber dem Versicherer entbunden werden. In diesem Fall kann
das Unternehmen die geforderten Angaben direkt vom Arzt anfordern.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist in jedem Fall der
Versicherungsnehmer verantwortlich.
Konsequenzen einer Gesundheitsprüfung:
Je nach Gesundheitszustand hat ein
Versicherer vier Möglichkeiten:
-
Annahme des Antrags ohne
Einschränkung,
-
Annahme des Antrags zu einem höheren
Beitrag,
-
Annahme des Antrags mit einem
Ausschluss für bestimmte Erkrankungen oder
-
Ablehnung des kompletten Antrags oder
von Teilen.
Kombinationen sind möglich, insbesondere
wenn mehrere Vorerkrankungen vorliegen.
Falsche Angaben bei einer Gesundheitsprüfung:
Macht ein Kunde wissentlich oder unwissentlich falsche Angaben, hat dies
Konsequenzen für den Versicherungsvertrag.
Grundsätzlich hat der Versicherer in
diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Sollten die falschen Angaben nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gemacht
worden sein, hat der Versicherer nur die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.
Sollten die Angaben grob fahrlässig
gemacht worden sein, besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu geänderten
Konditionen weiterzuführen. Insbesondere kann der Versicherer Leistungen
aufgrund einer Vorerkrankung ausschließen oder einen Beitragszuschlag verlangen.
In Falle eines Ausschlusses oder eines
Zuschlages von über 10 % der Prämie hat wiederum der Versicherungsnehmer das
Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats fristlos zu kündigen.
Im Falle einer arglistigen Täuschung kann der Vertrag auch angefochten werden.
Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitspr%C3%BCfung_(Versicherung)“ |