Angestellte, Arbeiter und Auszubildende
sind in der ges. Rentenversicherung pflichtversichert. Für Selbständige
gibt es besondere Regelungen. Seit dem 01.01.1999 sind auch arbeitnehmerähnliche
Selbständige versicherungspflichtig. Nicht versicherungspflichtig also
versicherungsfrei sind zum Beispiel Beamte, geringfügig Beschäftigte, Schüler
und Bezieher von Altersvollrenten.