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Hypothekendarlehen

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Bei einem Hypothekendarlehen handelt es sich um ein durch ein Grundpfandrecht auf eine (oder mehrere) Immobilien besichertes Darlehen.

Als Grundpfandrechte kommen hierbei heutzutage weitgehend Buchgrundschulden zum Einsatz (>90% aller neu vergebenen Darlehen). Nur in geringem Umfang finden Briefgrundschulden oder Hypotheken in der Praxis noch Anwendung, wenn auch der Wortstamm etwas anderes vermuten lässt.

Hypothekendarlehen bilden einen wichtigen Baustein jeder privaten Immobilienfinanzierung. Sie dienen regelmäßig zur Finanzierung des Baus, Erwerbs oder der Modernisierung einer Immobilie. Als Darlehensgeber für ein Hypotkendarlehen kommen

alle Kreditinstitute der EU,
alle Bausparkassen und
alle Lebensversicherungsgesellschaften

in Frage. Darlehensnehmer können sowohl natürliche, als auch juristische Personen sein. Eine Beschränkung hinsichtlich der Art der Immobilie existiert nicht.

Vorteile von Hypothekendarlehen
Anders als unbesicherte Darlehen wie z.B. Ratenkrediten steht bei einem Hypothekendarlehen für den Darlehensgeber für den Fall einer Leistungsstörung eine Immobilie als zusätzliche Sicherheit zur Verfügung. Kommt der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht mehr nach, kann der Darlehensgeber durch Verwertung der Immobilie (z.B. durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung) das Hypothekendarlehen tilgen.

Diese erhöhte Sicherheit für den Darlehensgeber führt regelmäßig zu günstigeren Darlehenskonditionen als für unbesicherte Darlehen.

Nachteile von Hypothekendarlehen
Durch die Eintragung eines Grundpfandrechts auf der Immobilie, wird der spätere Verkauf der Immobilie leicht erschwert. Da in der Praxis eine Übernahme des Hypothekendarlehens durch den neuen Eigentümer unpraktikabel ist, muss parallel zum Verkauf eine Ablösung des Hypothekendarlehen vorgenommen werden. Dies erhöht die Komplexität des Verkaufs.

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