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Versorgungsanwartschaften und fällige Versorgungsleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen einer gesetzlichen
Insolvenzsicherungspflicht. Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften und Rentner werden bei Insolvenz des Unternehmens gegenüber anderen Gläubigern privilegiert und dadurch vor einem insolvenzbedingten Verlust ihrer Versorgungsleistungen geschützt.
Bei Insolvenz des Arbeitgebers werden die Betriebsrenten grundsätzlich durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG) gezahlt. |