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Kapitaldeckungsverfahren

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Das Kapitaldeckungsverfahren ist eine Methode zur Finanzierung von Versicherungen und Sozialversicherungen, speziell der Altersvorsorge, aber auch von Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Dabei werden die Sparanteile aus den Beiträgen der Versicherten am Kapitalmarkt angelegt und für jeden einzelnen Versicherten ein Deckungskapital gebildet, das nach dem Ansparende die zu zahlenden Leistungen abdecken soll. Alle laufenden und zukünftigen Ansprüche werden aus diesem individuellen Deckungskapital in entsprechender Höhe bedient.

Die tatsächliche Umsetzung der Kapitaldeckung z.B. bei den privaten Renten- und Kapitallebensversicherungen besteht aus drei Komponenten: Zum einen aus der oben erwähnten Kapitalbildung, einer Gewinnausschüttung an die Leistungsbezieher und einer Umlage der Einzahlungen an die Leistungsbezieher.
Im Unterschied zum Kapitaldeckungsverfahren wird beim Umlageverfahren kein Deckungskapital gebildet, sondern die eingezahlten Versicherungsbeiträge werden sofort wieder an die Leistungsbezieher ausgegeben.

Eigenschaften des Kapitaldeckungsverfahrens
Beim Kapitaldeckungsverfahren erfolgt eine regelmäßige Anlage eines Geldbetrages zur Bildung eines Deckungsstockes, um die zu einem bestimmten Zeitpunkt fälligen Leistungen gegenüber den Anlegern zu sichern.
Evtl. fehlender (nicht angesparter) Leistungsbedarf wird aus tarifgruppenspezifischen Risikodeckungsrücklagen des Versicherungsunternehmens oder aus Rückversicherungen entnommen. Die am Kapitalmarkt erzielten Erträge werden in Form einer Verzinsung des Deckungskapitals berücksichtigt. Für die Verwaltung der Gelder sowie Absicherung des noch nicht durch Deckungskapital abgedeckten Risikos fallen Kosten an, die von den Beiträgen und den Zinserträgen abgezogen werden. Die Bildung des Deckungskapitals ist gewöhnlich gesetzlich geregelt.
Das Kapitaldeckungsverfahren ist ein Verfahren für Individualversicherungen: Jeder Versicherte wird als eigenes Konto geführt, dessen Höhe ausschließlich durch die eigenen Beiträge bestimmt wird.

Anwendung des Kapitaldeckungsverfahrens
Private Lebensversicherungen benutzen ein Kapitaldeckungsverfahren. Das Deckungskapital wird nach Fälligkeit als einmalige Summe oder als lebenslange Versicherungsleistung ausbezahlt. In der Privaten Krankenversicherung führen nicht mehr ausreichende tarifgruppenspezifische Deckungsrücklagen zu Beitragssteigerungen.
In Deutschland wurden im Zuge der Rentenreform 2001 mit der so genannten Riester-Rente sowie 2005 mit der Rürup-Rente auf Kapitaldeckung beruhende und steuerbegünstigte private Vorsorgeversicherungen eingeführt, die es ermöglichen sollen, durch private Sparleistungen die Kürzung der Renten der Gesetzlichen Rentenversicherungen auszugleichen. Die Gesetzliche Rentenversicherung nutzt das Umlageverfahren.

Geschichte
Die von Otto von Bismarck 1883 erstmalig eingeführte Krankenversicherung basierte auf diesem Prinzip, ebenso die folgenden Rentenversicherungen, heute durch weitere gesetzliche Versicherungen wie die Arbeitslosenversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung (einer staatlichen Zwangsversicherung) zusammengefasst.
Nach dem ersten Weltkrieg wurden die Reserven der Rentenversicherung durch die darauf folgende Hyperinflation weitgehend entwertet. So war das Reinvermögen der Deutschen Rentenbank von 2,12 Mrd. Mark (im Jahre 1914) binnen eines Jahrzehnts auf einen Rest von nur noch 14,6 % der Summe zusammengeschmolzen. Das im Abschnitt "Risiken" geschilderte Risiko des Kapitalverlustes war eingetreten. Als Reaktion darauf begann man, in gewissem Umfang Rentenzahlungen aus eingehenden Beiträgen (d.h. nach dem Umlageverfahren) zu finanzieren, und der Staat half mit Steuermitteln aus. Dennoch waren massive Leistungskürzungen unvermeidlich.
Auch nach dem zweiten Weltkrieg war der Kapitalstock der Rentenversicherung erneut weitgehend vernichtet. Da in Folge der Vertreibungen und des Lastenausgleichs der überwiegende Teil des privaten Kapitals vernichtet war, kam es zu massiver Altersarmut.
Zusätzlich bestand das Problem der Versorgung der Kriegsveteranen, die natürlich auch zu einem großen Teil politischen Einfluss ausübten; sie standen im zerstörten Deutschland vor dem Nichts. Im Jahr 1956 wurde die deutsche gesetzliche Rentenversicherung auf die Basis des Umlageverfahrens gestellt. Hierdurch wurde es möglich, die ökonomische Situation der Rentner schlagartig zu verbessern. Das Restkapital der Versicherung wurde in den Folgejahren verzehrt. Bedingt durch den folgenden wirtschaftlichen Aufschwung und den Anstieg der Bevölkerung verstummten die Kritiker, die einen Wiederaufbau des Kapitalstocks forderten in den Folgejahren. Seit dem Pillenknick wurden in Fachkreisen die wachsenden Risiken der Rentenversicherung diskutiert. Erst in der zweiten Hälfte der 90er Jahre wurde jedoch damit begonnen mittels der Riester-Rente eine kapitalgedeckte Säule der Rentenversicherung wieder aufzubauen.

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