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Kapitalerträge setzen sich zusammen aus den
Gelderträgen eines Geschäftsjahres, dem Vortrag aus einem Überschuss des Vorjahres, den Kapital- und Währungsgewinnen. Abgezogen werden bezahlte Zinsen, Kapital- und Währungsverluste sowie Abschreibungen.
Gelderträgen, Geschäftsjahr, Ab dem Jahr 2005 müssen
Banken Kunden für alle bei ihnen geführten Konten und Depots eine
zusammenfassende Jahresbescheinigung über die Höhe der Kapitalerträge und
erzielten Veräußerungsgewinne des Vorjahres ausstellen. Diese Bescheinigung wird
das Finanzamt zusätzlich zur Steuererklärung verlangen.
Hinweis: Diese Jahresbescheinigung ersetzt nicht die Steuerbescheinigung über
einbehaltene Kapitalertragsteuer, Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag.
Eine Anrechnung dieser Steuerbeträge auf die geschuldete Steuer ist daher nach
wie vor nur möglich, wenn Sie dem Finanzamt auch die gesonderte
Steuerbescheinigung vorlegen.
Erträge aus Kapitalvermögen unterliegen in fast allen europäischen Staaten der
jeweiligen Einkommensteuer. Die auf die Zinserträge entfallende Einkommensteuer
wird von den jeweiligen Finanzbehörden oftmals direkt an der Quelle als
prozentualer Abschlag eingefordert. Der Schuldner der Zinserträge (Bank,
Versicherung oder Kapitalgesellschaft) ist als Steuerzahler für die korrekte
Einbehaltung und Abführung an die Finanzbehörden verantwortlich. |