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Kapitalerträge

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Kapitalerträge setzen sich zusammen aus den Gelderträgen eines Geschäftsjahres, dem Vortrag aus einem Überschuss des Vorjahres, den Kapital- und Währungsgewinnen. Abgezogen werden bezahlte Zinsen, Kapital- und Währungsverluste sowie Abschreibungen.

Gelderträgen, Geschäftsjahr, Ab dem Jahr 2005 müssen Banken Kunden für alle bei ihnen geführten Konten und Depots eine zusammenfassende Jahresbescheinigung über die Höhe der Kapitalerträge und erzielten Veräußerungsgewinne des Vorjahres ausstellen. Diese Bescheinigung wird das Finanzamt zusätzlich zur Steuererklärung verlangen.

Hinweis: Diese Jahresbescheinigung ersetzt nicht die Steuerbescheinigung über einbehaltene Kapitalertragsteuer, Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag. Eine Anrechnung dieser Steuerbeträge auf die geschuldete Steuer ist daher nach wie vor nur möglich, wenn Sie dem Finanzamt auch die gesonderte Steuerbescheinigung vorlegen.

Erträge aus Kapitalvermögen unterliegen in fast allen europäischen Staaten der jeweiligen Einkommensteuer. Die auf die Zinserträge entfallende Einkommensteuer wird von den jeweiligen Finanzbehörden oftmals direkt an der Quelle als prozentualer Abschlag eingefordert. Der Schuldner der Zinserträge (Bank, Versicherung oder Kapitalgesellschaft) ist als Steuerzahler für die korrekte Einbehaltung und Abführung an die Finanzbehörden verantwortlich.

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