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Die Karenzzeit ist eine Wartezeit oder Sperrfrist.
Im Versicherungsrecht ist die Karenzzeit jener Zeitraum, in dem zwar eine
Versicherung besteht, aber noch keine Leistungen gewährt werden.
Im Bankenwesen bezeichnet die Karenzzeit oder auch Karenzphase die Zeit zwischen Beendigung von Kreditauszahlungen und Beginn der Tilgungsphase.
In der Landwirtschaft muss zwischen der Aufbringung von Pflanzenschutzmitteln und Verwertung der Erzeugnisse eine amtlich festgesetzte
Karenzzeit eingehalten werden.
In Österreich entspricht die Karenzzeit (im Sprachgebrauch zu Karenz verkürzt) der in Deutschland bezeichneten Elternzeit, dem ruhenden Arbeitsverhältnis von Elternteilen für die Betreuung von Kindern nach der Geburt (im Anschluss an den Mutterschutz). Der in Karenz befindliche Elternteil ist mit zahlreichen arbeitsrechtlichen Schutzregelungen ausgestattet (Kündigungsschutz und dergleichen). Auch die Teilzeit-Karenz in Verbindung mit Teilzeitarbeit ist möglich. Das zugehörige Karenzgeld, das bis 2000 auf Arbeitnehmer/innen eingeschränkt war, wurde in der ersten Regierungsperiode Wolfgang Schüssel durch das Kinderbetreuungsgeld ersetzt. Mit dieser Gesetzesänderung wurde der Kreis der Anspruchsbereichtigten auf alle Mütter (incl. Selbständige, Bäuerinnen und Studentinnen) und auf 3 Jahre ausgeweitet. Auch eine Väterkarenz wurde ermöglicht. |