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Kosten sind die negativen Konsequenzen einer Aktion angesichts eines bestimmten Planes und Entscheidungsfeldes. Zur Vereinfachung werden im Allgemeinen nur monetäre Größen berücksichtigt.
Kostenbegriffe
Kosten stehen betriebswirtschaftlich gesehen für den bewerteten Verbrauch an Produktionsfaktoren in Geldeinheiten (GE), welche zur Erstellung der betrieblichen Leistung in einer Abrechnungsperiode notwendig sind. Per betriebswirtschaftlicher Definition ist somit unter
Kosten der ordentliche, betrieblich bedingte, bewertete Verzehr von Gütern und Dienstleistungen einer Periode zu verstehen oder anders formuliert der Werteinsatz von Gütern und Dienstleistungen zur Leistungserstellung. Die Bewertung erfolgt in Geldeinheiten. Der Faktorverzehr kann in Form von Gütern, Dienstleistungen, Arbeitskraft und Rechten erfolgen. Auch
Kostensteuern sind Teil der betrieblichen Kosten.
Neben diesem wertorientierten Kostenbegriff unterscheidet die Betriebswirtschaftstheorie auch noch den pagatorischen (nach Helmut Koch und Erich Kosiol) und den entscheidungsorientierten Kostenbegriff (nach Paul Riebel). Während der pagatorische Kostenbegriff sich an (leistungsbezogenen) Auszahlungen orientiert, werden entscheidungsorientierte
Kosten verwendet, um Handlungsalternativen zu bewerten, deren Realisierung diese
Kosten auslösen würde. Ein Sonderfall der entscheidungsorientierten Kosten sind Opportunitätskosten, welche entgangene Gewinne der nicht realisierten Handlungsalternativen als
Kosten berücksichtigen.
Opportunitätskosten sind zwar entscheidungsorientiert, haben aber nichts mit dem entscheidungsorientierten
Kostenbegriff nach Paul Riebel zu tun. Opportunitätskosten sind nur eine Bewertungsgrundlage für die Höhe bestimmter
Kosten und können auch innerhalb des wertorientierten Kostenbegriffs Anwendung finden. Dahingegen definiert Paul Riebel seine entscheidungsorientierten Kosten als „die durch die Entscheidung über das betrachtete Objekt ausgelösten zusätzlichen – nicht kompensierten – Ausgaben“.
Abgrenzung gegen andere Rechnungsgrößen
Kosten und Erlös werden als Begriffspaar im internen Rechnungswesen, d. h. insbesondere in der
Kosten- und Leistungsrechnung verwendet. Es ist jedoch zu beachten, dass Erlöse nicht mit Leistung zu verwechseln sind.
Kosten und Erlös sind gegen ähnliche Begriffspaare wie folgt abgegrenzt:
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Aufwand und Ertrag bilden das analoge Begriffspaar im externen Rechnungswesen und werden zur Erstellung einer periodisierten Gewinn- und Verlustrechnung verwendet.
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Ausgaben und Einnahmen sind Schlüsselbegriffe der Buchführung. Sie entstehen, wenn etwas gekauft bzw. verkauft wurde, unabhängig davon ob es schon bezahlt wurde oder nicht. Sobald effektive Zahlungen erfolgen, werden Ausgaben und Einnahmen zu Auszahlung und Einzahlung. Aus- und Einzahlungen sind die grundlegenden Rechengrößen der Investitionsrechnung und des Treasury. Die genannten Begriffspaare überschneiden sich größtenteils inhaltlich. Die Verwendung des Begriffes richtet sich primär nach dem angestrebten Rechnungszweck.
Unterschiede zwischen Kosten und Aufwand können aber beispielsweise entstehen, wenn
Vorgänge unterschiedlich bewertet werden, wie etwa kalkulatorische Abschreibung und bilanzielle Abschreibung (ersteres stellt
Kosten dar, letzteres Aufwand)
Kosten angesetzt werden, die im externen Rechnungswesen keine Entsprechung haben (beispielsweise kalkulatorische Zinsen oder -Unternehmerlöhne)
Der Ansatz kalkulatorischer Kostenelemente (z. B. von Wagniskosten) ist, wie auch die begriffliche Unterscheidung zwischen
Kosten und Aufwand überhaupt, ein Phänomen der deutschen Kostentheorie und hat in anderen Ländern und Sprachen keine Entsprechung. So werden etwa im Englischen die Begriffe cost und expense weitestgehend synonym verwendet. |