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Ein Kupon ist der Abschnitt eines Wertpapieres, der gewöhnlich zur Einlösung eines Gewinnanteils („Dividendenschein“) oder Zinses ("Zinsschein") berechtigt. Im Börsenjargon wird dieser Begriff gelegentlich auch als Synonym für den Zinsfuß einer Anleihe verwendet. Dabei besagt ein Kupon von 6 %, dass zum jeweiligen Zinstermin 6 % des Nominalwerts als Zins gezahlt wird.
Zinsschein
Historisch kommt der Begriff Kupon daher, dass von dem Wertpapier jeweils zum Zins- oder Dividendentermin der
Kupon abgeschnitten wurde und gegen Bargeld eingetauscht werden konnte. Das Wertpapier bestand aus dem „Mantel“ (dem eigentlichen Wertpapier) und dem „Bogen“ (der aus den einzelnen
Kupons sowie dem Erneuerungsschein - auch Talon genannt - besteht). In der heutigen Zeit spielen
Kupons in Papierform nur bei effektiven Stücken eine Rolle, wenn dem Anleger also das Wertpapier in physischer Form zur Verfügung steht.
Ist der letzte Kupon auf dem Bogen verbraucht, so kann der Aktionär mit einem Erneuerungsschein einen vollen
Kuponbogen beantragen.
In Regelfall werden Anleihen, Aktien oder ähnliche Wertpapiere nur noch stückelos bei einem Sammelverwahrer als Giro-Stücke in einer Höchstbetrags-Globalurkunde verbrieft.
Dividendenschein
Bei Aktien können weitere Rechte, insbesondere Bezugsrechte für neue Aktien aus Kapitalerhöhungen oder den Bezug von Wandelschuldverschreibungen mit
Kupons geltend gemacht werden.
Rechtliches
Auch ein Zins- oder Dividendenschein ist ein Wertpapier. Es verbrieft das Recht, an einen bestimmten Termin den Betrag der Zinsen in der Währung des Wertpapiers geltend zu machen. Es handelt sich um ein Inhaberpapier. Die Forderung auf Zinszahlung oder einen Gewinnanteil unterliegen der Regelverjährung von drei Jahren. Die Verjährungsfrist bei
Kupons von Investmentzertifikaten (Publikumsfonds) beträgt vier Jahre.
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