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Laufzeitfonds sind Investmentfonds mit einer von vornherein begrenzten Laufzeit. Nur während der Zeichnungsfrist können Anleger diese Fonds kaufen. Das investierte Vermögen bleibt bis zum Laufzeitende im Fonds. Auch während der Laufzeit können die Anleger Fondsanteile börsentäglich verkaufen. Am Laufzeitende wird der gesamte Fonds aufgelöst und das angelegte Kapital einschließlich der aufgelaufenen Erträge an die Anteilinhaber ausgeschüttet.
AS-Fonds und Immobilien-Fonds dürfen in Deutschland nicht als
Laufzeitfonds aufgelegt werden.
Haben eine von vorneherein begrenzte Laufzeit. Nur während
einer knapp bemessenen Zeichnungsfrist können Anleger diese Fonds kaufen. Das
investierte Vermögen bleibt bis zum Laufzeitende im Fonds. Auch während der
Laufzeit können ihre Anleger Fondsanteile börsentäglich verkaufen. Nach dem die
Laufzeit zuende ist wird der gesamte Fonds aufgelöst und das angelegte Kapital
einschließlich der aufgelaufenen Erträge an die Anteilinhaber ausgeschüttet. In
Deutschland sind Bisher nur Renten-Laufzeitfonds erlaubt. |