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Lebensversicherung

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Eine Lebensversicherung, genauer der Lebensversicherungsvertrag, ist eine Versicherung, bei der eine Versicherungsleistung im Fall des Todes während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung) oder des Erlebens eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung) einer bestimmten Person erbracht wird (Versicherungsfall). Damit wird das Todesfall- bzw. Langlebigkeitsrisiko einer oder mehrerer Personen, des oder der Versicherten (versicherte Personen), wirtschaftlich abgesichert. Als Lebensversicherungen werden nur Individualversicherungen bezeichnet, im Unterschied zur Sozialversicherung, die auch ähnliche Risiken absichert, aber nicht auf einem Versicherungsvertrag beruht. Lebensversicherungen gehören zu den Personenversicherungen, da das versicherte Risiko direkt in der Person liegt. Sie wird fast stets als Summenversicherung abgeschlossen, d. h. die Versicherungsleistung wird bei Eintritt des Versicherungsfalls in Höhe einer vorher fest vereinbarten Versicherungssumme erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen Schadens spielt dabei keine Rolle. Je nach vertraglicher Vereinbarung kann auch der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und damit eine Leistung auslösen.

Arten der Lebensversicherung
Lebensversicherungen wie sie in Deutschland angeboten werden, lassen sich in folgende Grundformen einteilen oder sind Kombinationen von diesen:

Nach dem Versicherungsfall

  • Todesfallversicherung (Leistung nur im Todesfall während der Versicherungsdauer, z. B. Risiko-Lebensversicherung)

  • Erlebensfallversicherung (Leistung nur bei Erleben des Endes der Versicherungsdauer, praktisch nur in Mischformen wie der gemischten Versicherung auf den Todes- oder Erlebensfall oder als Rentenversicherung)

  • Berufsunfähigkeitsversicherung (Versicherungsleistung bei Berufsunfähigkeit)

  • Aussteuerversicherung (Versicherungsleistung bei Heirat)

  • Sterbegeldversicherung

Nach der Kapitalbildung

  • Risikoversicherung (keine oder nur vorübergehenden Kapitalbildung) (z.B. Risiko-Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen)

  • Kapitalbildende Versicherung (z.B. gemischte Versicherungen, lebenslängliche Todesfallversicherungen, Rentenversicherungen)

Nach der Art der Leistung

  • Kapitalversicherung (einmalige Leistung durch Zahlung eines Kapitals)

  • Rentenversicherung (laufende Auszahlung als vom Überleben abhängige Rente)

  • Ausbildungsversicherung (Entfall der Beitragszahlung bei Tod des Versicherungsnehmers, Erbringung einer festen Leistung zu einem Stichtag)

  • Aussteuerversicherung (Entfall der Beitragszahlung bei Tod des Versicherungsnehmers und Fälligkeit der Leistung bei Heirat, spätestens einem Stichtag)

Die (private) Rentenversicherung ist auch zur Lebensversicherung im weiteren Sinn zu rechnen, da sie versicherungstechnisch ähnlich kalkuliert und betrieben wird. Ein großer Unterschied besteht jedoch darin, dass bei einer Lebensversicherung auf den Todesfall das Risiko vorzeitigen Todes und bei einer Rentenversicherung das sogenannte Langlebigkeitsrisiko versichert wird. Weiter wird als Leistung eine regelmäßige Zahlung seitens des Lebensversicherers fällig, daher der Name „Rentenversicherung“. Es gibt noch andere Erlebensfallversicherungen, die aber auf dem deutschen Markt keine Bedeutung haben.

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