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Eine Leistungszusage liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ab dem Eintritt des Versorgungsfalls eine bestimmte monatliche Leistung, z. B. einen prozentualen Anteil seines letzten Gehalts, verspricht.
Der Arbeitgeber kann als Zusageform der betrieblichen Altersversorgung eine klassische Leistungszusage wählen. Bei dieser arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente sagt er dem Mitarbeiter eine vorab kalkulierte Rente für das Alter zu. Üblich sind folgende Zusagevarianten:
Variante 1: Der Arbeitnehmer erhält pro Jahr Betriebsangehörigkeit einen festen Betrag als Rente.
Variante 2: Der Beschäftigte erhält pro Betriebsjahr einen bestimmten Prozentsatz vom Einkommen als Rente, zum Beispiel 0,5 Prozent vom jährlichen Gehalt. Der zentrale Punkt für die Wirtschaftlichkeit einer Biogasanlage sind die erreichten Jahresvolllaststunden. In der Praxis werden die prognostizierten Leistungen, aufgrund verschiedenster Ursachen, oftmals nicht erreicht. |