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Die Passiva - auch Passivseite oder Passiven genannt - bilden einen Bestandteil der Bilanz eines Wirtschaftssubjekts. Die Passivseite stellt die Mittelherkunft eines Unternehmens dar. Sie gibt Auskunft darüber, in welchem Verhältnis das Vermögen eines Unternehmens durch Eigenkapital und Fremdkapital finanziert ist. Die Passivseite gliedert sich in die Positionen Eigenkapital, (Sonderposten,) Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie passive Rechnungsabgrenzung.
Die Passiva werden üblicherweise auf der rechten Seite einer Bilanz aufgezeigt. Ihr Gegenstück bilden die Aktiva, die auf der linken Seite der Bilanz ausgewiesen werden. Die Passivseite zeigt die Mittelherkunft auf, die Aktivseite zeigt die Mittelverwendung.
Bilanzen, die mit dem Begriff „Passiva“ versehen sind, sind allerdings strenggenommen widerrechtlich, da § 266 HGB, der die genaue Aufstellung und Nomenklatur der Bilanz festlegt, nur den Begriff „Passivseite“ kennt. Selbiges gilt für den Begriff „Aktiva“ anstelle von „Aktivseite“.
Unterteilung der Passiva
Die Passiva unterteilt sich in der Regel in Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten, wobei Rückstellungen und Verbindlichkeiten Fremdkapitalcharakter haben. Weitere Posten oder Unterteilungen sind möglich.
Eigenkapital
Das Eigenkapital ergibt sich zwangsläufig als Saldo zwischen den Wertansätzen auf der Aktivseite und denen auf der Passivseite. Es stellt das erbrachte und in der Unternehmung belassene Kapital dar, auf das die Unternehmensinhaber Residualansrüche haben. Bei Einzelunternehmen erfolgt der Ausweis des Eigenkapitals in der Bilanz als Gesamtposten, bei Personengesellschaften kann nach Haftungscharakter unterschieden werden. Personengesellschaften ohne persönlich haftende Person oder Gesellschafterund Kapitalgesellschaften gliedern das Eigenkapital.
Beurteilung der Passiva
Bei der Beurteilung der Passiva im Rahmen der Bilanzanalyse wird insbesondere das Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital begutachtet. Dabei gelten für jede Branche, aber auch für die Unternehmensgröße unterschiedliche Maßstäbe. So kann ein Unternehmen mit einer Eigenkapitalquote von 40 Prozent in einer Branche als gut ausgestattet, in einer anderen Branche jedoch bereits als Risiko angesehen werden.
Des Weiteren ist die Aufteilung des Fremdkapitals in kurzfristig und langfristig fällige Verpflichtungen wichtig. Hierzu haben beispielsweise Kapitalgesellschaften entsprechende Angaben über die Fristigkeiten ihrer Verbindlichkeiten im Anhang zu machen (§ 285 Satz 1 Nr. 1 HGB). Hierbei ist insbesondere relevant, ob das Unternehmen mit den vorhandenen oder kurzfristig verfügbaren liquiden Mitteln seinen kurzfristigen Verbindlichkeiten nachkommen kann. Konzernabschlüsse müssen daher u. a. eine Kapitalflussrechnung enthalten (§ 297 Abs. 1 HGB).
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