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Die Pflegerentenversicherung ist dafür da
das der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall so hilflos, dass er für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden täglichen Verrichtungen auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen ist, so wird eine Pflegerente gezahlt, unabhängig davon, ob die Pflege im Heim oder zu Hause erfolgt.
Meistens ist die Pflegerente im Anfangsbeitrag, gemessen
an der monatlichen Leistung, teurer als Pflegekosten- oder
Pflegetagegeldversicherungen. Dafür besteht aber eine lebenslange
Beitragsgrantie und außerdem sind diese Verträge in den Leistungsbezugsphasen
beitragsfrei.
Zunehmend wird die ältere, selbständige Pflegerentenversicherung der
Lebensversicherung durch die neue, preisgünstigere
Pflegerenten-Zusatzversicherung ersetzt. Diese private Zusatzpflegerente wird
entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit bis zum Tod gezahlt.
Voraussetzung: Der Versicherte muss infolge Krankheit, Körperverletzung oder
Kräfteverfalls so hilflos werden, dass er für die gewöhnlichen und regelmäßig
wiederkehrenden täglichen Verrichtungen auf die Hilfe einer anderen Person
angewiesen ist. Weitere Beitragszahlungen sind dann nicht mehr erforderlich. Die
Rente wird auch unabhängig davon erbracht, ob die Pflege im Heim oder zu Hause
im Kreis der Familie erfolgt. |