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Rentenversicherung

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Rentenversicherung steht für:

  • die gesetzlichen Versicherung zur Altersvororge in Deutschland, siehe Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)

  • die Organisation der deutschen gesetzlichen Rentenversicherungsträger, die Deutsche Rentenversicherung

  • eine Leistungsart der privaten Lebensversicherung, siehe Rentenversicherung (Erlebensversicherung)

  • Britische Rentenversicherung, eine in Deutschland tätige englische Versicherungsgesellschaft

Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland werden von Regionalträgern und Bundesträgern wahrgenommen, die seit dem 1. Oktober 2005 unter dem gemeinsamen Namen Deutsche Rentenversicherung firmieren. Der Name der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aus der Bezeichnung „Deutsche Rentenversicherung“ und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit. Bundesträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt auch die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben und die gemeinsamen Angelegenheiten aller Träger der Rentenversicherung wahr. So ist der Oberbegriff Deutsche Rentenversicherung nur gemeinsamer Name, Logo und symbolisches Dach für alle Träger, jedoch keine ihnen übergeordnete Behörde.

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