Rentenversicherung steht für:
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die gesetzlichen Versicherung zur Altersvororge in Deutschland, siehe Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)
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die Organisation der deutschen gesetzlichen
Rentenversicherungsträger, die Deutsche Rentenversicherung
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eine Leistungsart der privaten Lebensversicherung, siehe
Rentenversicherung (Erlebensversicherung)
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Britische Rentenversicherung, eine in Deutschland tätige englische Versicherungsgesellschaft
Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland werden von
Regionalträgern und Bundesträgern wahrgenommen, die seit dem 1. Oktober 2005
unter dem gemeinsamen Namen Deutsche Rentenversicherung firmieren. Der Name der
Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aus der Bezeichnung
„Deutsche Rentenversicherung“ und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale
Zuständigkeit. Bundesträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Deutsche
Rentenversicherung Bund nimmt auch die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben und
die gemeinsamen Angelegenheiten aller Träger der Rentenversicherung wahr. So ist
der Oberbegriff Deutsche Rentenversicherung nur gemeinsamer Name, Logo und
symbolisches Dach für alle Träger, jedoch keine ihnen übergeordnete Behörde. |