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Restschuldversicherung

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Eine Restschuldversicherung (oder Restkreditversicherung oder Kredit-Lebensversicherung) ist eine Absicherung des Kreditnehmers bzw. dessen Hinterbliebenen im Fall des Todes, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Sie dient auch dem Kreditgeber als zusätzliche Kreditsicherheit.

Gegenstand der Restschuldversicherung
Der Kreditnehmer oder der Kreditgeber, meist auf Kosten des des Kreditnehmers, schließt im Zusammenhang mit der Kreditnahme eine Lebensversicherung z. B. gegen vorzeitigen Tod (Ableben), Krankheit oder Arbeitslosigkeit bei einem Versicherer auf die Person des Kreditnehmers ab. Im Todesfall wird die noch ausstehende Restschuld des aufgenommenen Darlehens durch die Leistung getilgt bzw. bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit die Raten gezahlt.

Die Restschuldversicherung entstand in den 1950er Jahren in den USA und fand in den 1960er Jahren ihren Weg nach Deutschland. In der ursprünglichen Form wird gegen Zahlung eines Einmalbeitrages eine fallende Versicherungssumme (in etwa in Höhe des jeweiligen Restdarlehens) gegen das Risiko des Ablebens für die gesamte Dauer des Darlehens versichert.

Mittlerweile werden Verträge auch so gestaltet, dass für jeden Monat der Außenstand bestimmt wird und dafür jeweils der Beitrag für diesen Monat berechnet wird. Auch die Absicherung der weiteren Risiken (Krankheit, Arbeitslosigkeit) wurde eingeführt.

Kritik
Schreibt der Kreditgeber vor, dass zwingend eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden muss, so sind die Kosten für die RSV nach deutschem Recht in den Effektivzins einzurechnen. Meistens ist der Abschluss der Versicherung aber nicht obligatorisch, spielt jedoch bei der Bereitschaft des Kreditgebers, den Kredit zu gewähren, eine wichtige Rolle, ohne dass dies vertraglich bestimmt ist. Wegen der nicht unerheblichen Kosten für eine solche Versicherung kann diese die Gesamtkosten der Geldaufnahme bemerkbar beeinflussen.

Die Kosten für die Restschuldversicherung sind z.T. deutlich höher als vergleichbare Risikoversicherungen, wenn die Überschussbeteiligung ausdrücklich ausgeschlossen ist. Ein Vorteil ist allerdings die fehlende Gesundheitsprüfung der Restschuldversicherung, die den notwendigen vereinfachten und schnellen Vertragsabschluss ermöglicht. Allerdings sind meist Todesfälle aufgrund von bei Abschluss vorhandenen Vorerkrankungen von der Leistung ausgeschlossen. Der Schutz ist bei bestehenden Vorerkrankungen also unsicher.

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