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Investment- Gesellschaften sind zur Risikominderung/ Anlagestreuung aufgrund des KAGG, das eine Vielzahl von Anlageschutz- Regelungen enthält, verpflichtet. Zum anderen stehen weitere Instrumente zur Risikobegrenzung zur Verfügung: Absicherung der Anteile des Wertpapiervermögens mittels Devisentermingeschäften, die Währungsrisiken unterliegen: Ein internationaler Rentenfonds, der in Euro gehandelt wird, kann festverzinsliche Wertpapiere in mehreren Fremdwährungen beinhalten. Um die Währung für den Zeitpunkt der Fälligkeit der Papiere abzusichern, werden Devisengeschäfte mit Termin der Endfälligkeit abgeschlossen. Einsetzen von derivativen Anlageinstrumenten (Optionen): Durch den Erwerb von Kaufoptionen kann beispielsweise der Aufbau eines Wertpapierbestandes zu bestimmten Tageskursen (= Basispreis) abgesichert werden, wenn mit entsprechenden Einzahlungen zukünftiger Anleger vor Ablauf der Optionsfrist gerechnet werden kann. Umgekehrt kann durch den Erwerb einer Verkaufsoption der Kurs bestehender Wertpapieranlagen gesichert und dadurch die Auflösung größerer Aktienpakete ohne Kursverluste ermöglicht werden. |