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Entlastet den Erstversicherer, Teile des vom Kunden übernommenen Risikos werden auf einen Rückversicherer gegen Zahlung eines Rückversicherungsbeitrags abgewälzt, vereinfacht "Versicherung der Versicherer".
Eine Rückversicherung (auch Reassekuranz genannt) ist eine
Versicherung, die Versicherungsgesellschaften abschließen. Sie findet statt,
wenn die Deckung für ein Einzelrisiko oder ein ganzes Portfolio (Vielzahl von
Einzelrisiken mit gemeinsamen Merkmalen) ganz oder teilweise unter den
ursprünglichen oder neuen Bedingungen von einem Versicherer (Zedent), im
Allgemeinen einer Versicherungsgesellschaft, auf einen anderen Versicherer
(Zessionar, meist eine spezielle Rückversicherungsgesellschaft) übertragen
(zediert) wird und zwar ohne Auflösung der ursprünglichen Versicherung. Dieser
Vertrag wird also nicht geändert, und der erste Versicherer bleibt dem
Versicherten alleine für Zahlungen aus dem Versicherungsvertrag verpflichtet. Er
bekommt aber Teilbeträge der zu zahlenden Schäden von dem Rückversicherer
zurückerstattet, soweit das versicherte Risiko in der Rückversicherung gegeben
war, und entsprechend Prämie dafür gezahlt wurde. Aus diesen Gründen bezeichnet
man die Rückversicherung auch als „die Versicherung der Versicherer“. In § 779
Abs. 1 HGB (Seehandelsrecht) ist Rückversicherung definiert als Versicherung der
vom Versicherer übernommenen Gefahr.
Grundsätzlich wird zwischen aktiver und passiver Rückversicherung unterschieden.
Die aktive Rückversicherung beschreibt das Geschäft eines Rückversicherers,
anderen Erst- oder Rückversicherern Rückversicherungsschutz anzubieten. Dabei
kann auch ein Erstversicherer als Rückversicherer agieren. Die aktive
Rückversicherung bezeichnet man auch als in Rückdeckung übernommenes Geschäft
oder als indirektes Geschäft. Es handelt sich um passive Rückversicherung, wenn
ein Erst- oder ein Rückversicherer Rückversicherungsschutz nachfragt. |